Experten erwarten nach der Aufhebung von
Rabattgesetz und Zugabeverordnung eine Ausweitung des Wettbewerbs,
aber keine generellen Auswirkungen auf das Preisniveau. Die von der
Bundesregierung geplante Abschaffung der in der EU einmaligen
Rabattbeschränkungen auf drei Prozent des Warenwerts stießen bei
einer Anhörung bei den meisten Sachverständigen
und Verbänden auf Zustimmung. Strittiger war der ebenfalls
vorgesehene Wegfall der Zugabeverordnung, wonach Werbegeschenke
bisher nur einen geringen Wert haben dürfen.
Mittelständische Einzelhändler und
Verbraucherschützer befürchten Nachteile für kleine Betriebe, weil
umsatzstarke Konkurrenten nach einem ersatzlosen Wegfall dieser
Begrenzung bei der Kundenwerbung mehr Möglichkeiten hätten. Die
Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit müssten erhalten
bleiben. Sie fordern deshalb im Kartellrecht vorzuschreiben, dass
Art, Ausmaß und Wert von Rabatten und Zugaben deutlich erkennbar sein
müssen. Diesem Anliegen schloss sich auch der Bundesverband der
Verbraucherverbände an. Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sollte
eine Ersatzregelung verankert werden, die insbesondere unsachlicher
Beeinflussung von Kaufentscheidungen durch #8222;übertriebenes Anlocken"
vorbeugt.
Das Bundeskartellamt hält eine solche Bestimmung für überflüssig.
Auch ohne die gesetzlichen Beschränkungen für Preisnachlässe und
Zugaben sei das Kartellrecht in der Lage, mögliche Risiken in den
Griff zu bekommen, machte Kartellamtspräsident Ulf Böge in seiner
Stellungnahme deutlich. Dazu gehöre ebenfalls der Schutz kleinerer
Unternehmen gegen marktbeherrschende Wettbewerber. Kooperationen
kleiner und mittlerer Betriebe bei der Gewährung von Rabatten und
Zugaben würden von den Behörden wohlwollend geprüft.
Der Bundestag will die Gesetze an diesem Freitag verabschieden. Eine Zustimmung der Länder gilt als sicher.