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Konflikte fallen nicht vom Himmel

Mobbing: Konflikte fallen nicht vom Himmel

Das Terrorisieren unbeliebter Kollegen gehört in vielen Betrieben zum Alltag. Es werden Gerüchte gestreut, es wird gefrotzelt und schikaniert. Über Wochen, schlimmstenfalls über Monate, sind die Betroffenen den Angriffen hilflos ausgeliefert: Sie werden gemobbt. 1,5 Millionen Menschen sind betroffen. Doch die Opfer können sich gegen Mobbing wehren. Wie sind Ihre Erfahrungen mit dem Thema Mobbing? Schreiben Sie der Redaktion.

Sie unterstellten ihrem Kollegen Materialdiebstahl. Fünf oder sechs Handwerker wollten einen Mitarbeiter unbedingt aus dem Sanitär-Betrieb vergraulen. Bei einer Überprüfung der privaten Baustelle des Angestellten wurden tatsächlich firmeneigene Baustoffe gefunden, dem Mann fristlos gekündigt. Durch einen dummen Zufall kam aber die Wahrheit an Tageslicht: Die "lieben" Kollegen hatten das Material selbst auf der Baustelle deponiert. Und das alles nur, weil der Handwerker über gute private Kontakte verfügte und seine Berufsgenossen ihm das neideten.

Wann ist Mobbing Mobbing?

Diese Geschichte ist keine Erfindung, sondern traurige Realität. 1,5 Millionen Menschen erleben diesen Psychoterror täglich am Arbeitsplatz, so Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Zwischen drei und fünf Prozent der Fälle träten im Handwerk auf. Doch nicht jeder Streit zwischen Mitarbeitern, nicht jedes unfreundliche Wort des Chefs ist Mobbing. Manfred Löbel, Referatsleiter der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Berlin: "Die Definition ist schwierig. Aber wenn der Vorgesetzte seinen Lehrling ermahnt, pünktlich zum Dienst zu erscheinen, ist das noch lange keine Mobbing."

"Wir versuchen zunächst zu klären, ob der Tadel rechtmäßig ausgesprochen wurde oder ob es sich um einen andauernden Zustand handelt", sagt Manfred Löbel. Besonders häufig seien die Auseinandersetzungen im Dienstleistungsbereich, zum Beispiel bei Frisören. "Da geht es häufig um Äußerlichkeiten oder um Hygiene." Von den 22.000 Azubis in Deutschland insgesamt werden seiner Schätzung nach 2,5 Prozent gemobbt. "Eine vergleichsweise geringe Zahl", so Löbel. "Das liegt aber vor allem am Sozialverhalten in kleineren Betrieben." Dieser Auffassung ist auch Alexander Konrad, Leiter der Pressestelle der Handwerkskammer Düsseldorf. "Mobbing kommt im Handwerk seltener vor. Der Zusammenhalt ist ein anderer. Die Kollegen gehen häufig menschlicher miteinander um."

"Mobbing kommt bei uns nicht vor"

"Den Satz ,Mobbing kommt bei uns nicht vor', hören wir besonders oft von kleineren und mittelständischen Betrieben", sagt Ulf Imiela, Leiter des Angestelltensekretariats des DGB. Doch gerade in diesen Firmen steige die Zahl der Fälle. "Das liegt vermutlich daran, dass es hier weniger Betriebsräte gibt."

Eins ist für Imiela klar: "Konflikte fallen nicht vom Himmel, sondern bauen sich allmählich auf." Imielas Empfehlung: Wer vom Mobbing betroffen ist, sollte zunächst mit seinem Vorgesetzten sprechen. Hilft das nichts, kann im nächsten Schritt der Betriebsrat oder eine Mobbing-Beratungsstelle die vermittelnde Position einnehmen. Auch der DGB hat ein Service-Telefon eingerichtet. Die Gespräche sind zunächst anonym. Wenn der Anrufer weitergehende Hilfe benötigt, tritt der DGB als Vermittler ein und führt notfalls einen Arbeitsgerichtsprozess. Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Beratung kostenfrei.

Die durch Mobbing verursachten Kosten sind hoch: Wegen krankheitsbedingten Fehlzeiten, der nachlassenden Arbeit des Betroffenen, Ärger mit Kunden und letztlich der Ausschreibung der Stelle nach der Kündigung gehen die finanziellen Belastungen für das Unternehmen schnell in die Zehntausende. Nicht ohne Grund hat die Volkswagen AG daher eine Betriebsvereinbarung gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz abgeschlossen.

Neues Urteil bringt Klarheit

Die zivil- und strafprozesslichen Möglichkeiten, als Mobbing-Opfer zu seinem Recht zu kommen, waren bisher gering. Mit dem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts können Betroffene nun Hoffnung schöpfen: Zum ersten Mal haben Richter festgelegt, was Mobbing ist. Ein Bankangestellter hatte gegen das Finanzunternehmen geklagt, weil er vom Vorstand gemobbt wurde. Mit Erfolg. Die Thüringer Vorsitzenden sehen es als Pflicht des Arbeitgebers an, Angestellte vor "Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte" zu schützen. Das Herausdrängen des Angestellten aus dem Betrieb könne als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gesehen werden. War bisher vor Gericht die Beweislage der Opfer ein Problem denn Zeugen zu ihren Gunsten aufzutreiben, ist schwierig , sahen die Richter "die Grundsätze eines fairen und auf Waffengleichheit achtenden Verfahrens" gefährdet. Sie erkannten die Aussagen des Angestellten als Beweismittel an. Auch wenn es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, sind Experten der Ansicht, dass die Erfolgsaussichten für Mobbing-Opfer gestiegen sind.

Was ist Mobbing?

Unter Mobbing versteht man eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz, bei der die angegriffene Person unterlegen ist. Gemobbt wird von Kollegen ebenso häufig wie von Vorgesetzten. Ziel ist es, den unbeliebten Kollegen vom Arbeitsplatz zu vertreiben zumeist geht er freiwillig oder ihm wird aufgrund sinkender Arbeitsleistungen gekündigt.

Der Arbeitspsychologe Heinz Leymann war einer der ersten, der den Begriff des Mobbing geprägt hat. Seiner Auffassung nach besteht der Vorgang aus bis zu 45 verschiedenen Handlungen. Dabei wird dem Betroffenen die Möglichkeit verwehrt, sich zu äußern, er wird beschimpft, seine Arbeit oder auch sein Privatleben kritisiert. Kollegen schlagen plötzlich einen Bogen um ihn, verbreiten Gerüchte oder machen ihn lächerlich. Die Situation eskaliert, wenn dem Opfer Arbeiten zugeteilt werden, die unter seiner Würde oder seinem Können liegen. Auch Drohungen und leichte Gewalt sind häufig an der Tagesordnung. Manche dieser Handlungen sind für sich genommen eher harmlos. Erdrückend werden sie aber, wenn sie systematisch ausgeübt werden.

Die meisten Probleme gibt es zwischen Vorgesetzten und Untergebenen. Ein beliebtes Streitthema ist nach Angaben des DGB-Mobbing-Experten Ulf Imiela die unterschiedliche religiöse Anschauung. Auch aus Neid oder Missverständnissen ergeben sich Mobbing-Situationen, vor allem wenn Gerüchte die Runde machen, die dann eskalieren.

Die psychische Belastung der Mobbing-Opfer ist immens. Nicht nur, dass sie die Schikanen während der Arbeit ertragen müssen. Auch Familie oder Freunde reagieren oft mit Unverständnis. Mit der Zeit wenden sie sich unter Umständen sogar von dem Betroffenen ab, weil sie die ständigen Geschichten über die Kollegen nicht mehr hören mögen. Gerade soziale Unterstützung ist wichtig, doch auch neutrale Kollegen ziehen sich zurück, wollen mit der Situation nichts zu tun haben. Durch die Isolierung und der damit einher gehenden Änderung seiner Persönlichkeit gerät der Gemobbte in einen teuflischen Kreislauf, aus dem er sich oft nur mit psychotherapeutischer Hilfe entwinden kann. So dramatisch muss Mobbing nicht unbedingt enden. Allerdings leiden Betroffene schon in frühen Phasen des Mobbings unter körperlichen Beschwerden wie Herzrasen, Schlafstörungen oder Magenbeschwerden, die sich im Laufe der Zeit zu ernst zu nehmenden Krankheiten entwickeln können.

Die 45 Mobbing-Handlungen

Der Arbeitspsychologe Heinz Leyman hat 45 unterschiedliche Mobbing-Tätlichkeiten aus fünf verschiedenen Bereichen zusammengestellt. Sollte sich einer oder mehrere dieser Hinweise davon über eine Dauer von sechs Monaten hinweg mindestens einmal wöchentlich bemerkbar machen, ist Mobbing-Alarm geboten:

1. Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen:

Der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.

Man wird ständig unterbrochen.

Kollegen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern.

Anschreien oder lautes Schimpfen.

Ständige Kritik an der Arbeit.

Ständige Kritik am Privatleben.

Telefonterror.

Mündliche Drohungen.

Schriftliche Drohungen.

Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten.

Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht.

2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen:

Man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen.

Man lässt sich nicht ansprechen.

Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen.

Den Arbeitskollegen/innen wird verboten, den/die Betroffenen anzusprechen.

Man wird "wie Luft" behandelt.

3. Auswirkungen auf das soziale Ansehen:

Hinter dem Rücken des Betroffenen wird schlecht über ihn gesprochen.

Man verbreitet Gerüchte.

Man macht jemanden lächerlich.

Man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein.

Man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen.

Man macht sich über eine Behinderung lustig.

Man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen.

Man greift die politische oder religiöse Einstellung an.

Man macht sich über das Privatleben lustig.

Man macht sich über die Nationalität lustig.

Man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen.

Man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise.

Man stellt die Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage.

Man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach.

Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote.

4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation:

Man weist dem Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu.

Man nimmt ihm jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann.

Man gibt ihm sinnlose Arbeitsaufgaben.

Man gibt ihm Aufgaben weit unter seinem eigentlichen Können.

Man gibt ihm ständig neue Aufgaben.

Man gibt ihm "kränkende" Arbeitsaufgaben.

Man gibt dem Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine Qualifikation übersteigen, um ihn zu diskreditieren.

5. Angriffe auf die Gesundheit:

Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten.

Androhung körperlicher Gewalt.

Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen.

Körperliche Misshandlung.

Man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden.

Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an.

Sexuelle Handgreiflichkeiten.

Quelle: DGB

Beratungsstellen für Mobbing-Opfer

Hier wird Mobbing-Opfern geholfen: Links und Adressen für Opfer.

Gemeinschaftsinitiative Gesünder Arbeiten (GiGA)

Hotline: (01 80) 3 10 01 13

DGB-Angestelltensekretariat

Postfach 10 10 26

40001 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 43 01-327 oder -347

Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und Mobbing e.V

Wolfgang Landshöft

Mainstr. 39

28816 Stuhr (bei Bremen)

Telefon: (04 21) 56 17 32

Hamburger Mobbingtelefon der AOK

Pappelallee 22-26

22089 Hamburg

Sprechstd.:

Montag 10.00 - 14.00 Uhr,

Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 17.00 - 20.00 Uhr

Telefon: (040) 20 23-02 09

Mobbing-Beratungsstelle für Betroffene der AOK Rheinland, Köln

Machabäerstr. 19-27

50668 Köln

Telefon: (02 21) 161 82 03 (Frau Christel Hoyer) oder

Telefon: (02 21) 161 82 04 (Herr Thomas Schmidt)

mobbing-net.de

Verein für Arbeitsschutz und Gesundheit durch systemische Mobbingberatung und Mediation e.V.

Darmstädter Landstraße 119

60598 Frankfurt/Main

Tel: (069) 96 20 62 05

Mobbing-Zentrale e.V.

Frau Rolf

Kirchwerder Elbdeich 177

21037 Hamburg

Telefon: (01 77) 7 29 59 23

www.ispm-giessen.de

Mobbingberatungsstellen "Perspektive" IPSM e.V.

Karl-Benner-Str. 27

35396 Gießen

Telefon: (06 41) 96 61 89 75

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Deutscher Gewerkschaftsbund

Entscheidung des Thüringer Landesarbeitsgerichts

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