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Mobilfunk-Vertrag: Kleingedrucktes aufmerksam lesen

Mobilfunk-Vertrag: Kleingedrucktes aufmerksam lesen

Wer einen Handy-Vertrag abschließen will, sollte sich den Kontrakt vorher genau durchlesen. Denn viele Mobilfunkanbieter versuchen mit versteckten Tarif-Tricks Kasse zu machen.

Wer einen Mobilfunk-Vertrag abschließen will, sollte sich den Kontrakt vorher genau durchlesen. Denn viele Mobilfunkanbieter versuchen laut der Zeitschrift "Connect", mit versteckten Tarif-Tricks Kasse zu machen. Vor Abschluss eines Vertrages sollten sich Neukunden daher unbedingt das Kleingedruckte durchlesen. Denn an versteckten Stellen finden sich oft Mindestumsätze, die der Handy-Besitzer zusätzlich zur Grundgebühr zahlen soll.

Nicht zu früh freuen sollten sich Kunden etwa dann, wenn sie von ihrem Provider ein monatliches Kontingent an Freiminuten erhalten. In vielen Fällen holen sich die Anbieter dieses "Geschenk" über die Grundgebühr oder über höhere Minutenpreise nach dem Abtelefonieren der Freiminuten wieder. Einige Anbieter legen sogar fest, wie ihr Kunde die Freiminuten vertelefonieren muss.

Heikel kann es auch für die werden, die einen Mobilfunkvertrag kündigen wollen. Noch immer stellen einige Unternehmen dann die inzwischen gerichtlich untersagte Desaktivierungsgebühr in Rechnung. Für eine Vertragsauflösung haben Mobilcom und Drillich bislang zwischen 68 und 80 Mark verlangt. Kunden, die im Zuge ihrer Kündigung eine solche Gebühr gezahlt haben, sollten das Geld unter Berufung auf ein

Urteil des Landgerichtes München vom Februar 2000 (AZ 7 0

11900/99) zurück fordern.

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