Foto: Dan Race - stock.adobe.com
Handwerker mit Rechnung

Steuern

Müssen Rechnungsnummern fortlaufend sein?

Dass ein Unternehmen keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, berechtigt das Finanzamt nicht zur Gewinnschätzung. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Das Finanzgericht (FG) Köln sieht keine Notwendigkeit lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern zur Gewinnermittlung. Daher sei ein „Unsicherheits“-Zuschlag auf den Gewinn durch das Finanzamt in solchen Fällen unzulässig.

Der Fall: Ein Unternehmer verwendete auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden. Damit wurde jede Buchungsnummer zwar nur einmalig vergeben, diese bauten aber nicht numerisch aufeinander auf. Das Finanzamt sah darin einen schwerwiegenden Mangel der Buchführung, der eine Erhöhung des zu versteuernden Gewinns um einen Zuschlag rechtfertige.

Das Urteil: Das Finanzgericht machte diese Gewinnerhöhung rückgängig. Der Bundesfinanzhof habe in seinen Entscheidungen zwar immer wieder eine geordnete und chronologische Dokumentation bei Geldeingängen gefordert. Aber eine rechtliche Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System gebe es nicht. Zwar sehe Paragraf 14 (4) Umsatzsteuergesetz eine fortlaufende Nummerierung vor. Diese Vorschrift diene jedoch umsatzsteuerlichen Zwecken und beziehe sich nicht auf die Gewinnermittlung. (Urteil vom 07. Dezember 2017, Az. 15 K 1122/16)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesfinanzhof ist möglich.

Auch interessant:

Digitale Buchführung: Wie rechtssicher ist Ihre Software?

Digitale Buchführung und Archivierung? Ulrich Koch wähnte sich mit seiner Software auf der sicheren Seite. Bis sich ein Betriebsprüfer das Programm genauer anschaute.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Schlagkräftiges Argument für eine Schätzung: Die Geldverkehrsrechnung ist aussagekräftiger als fehlende Rechnungsnummern.

Steuern

Rechnungslücken allein reichen nicht für Gewinnschätzung

Lücken in den Rechnungsnummern können zu Steuernachzahlungen führen – aber nur dann, wenn das Finanzamt weitere Indizien für Steuerhinterziehung findet.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Schwarzgeld-Verdacht: Passt der teure Lebensstil nicht zu dem Privatentnahmen, vermutet das Finanzamt Steuerhinterziehung.

Steuern

12 Fallen: So decken Betriebsprüfer Geschäfte ohne Rechnung auf

Tipps vom eigenen Bruder, zwielichtige Subunternehmer, Darlehen vom Ehegatten oder ein teurer Lebensstil: So kommt das Finanzamt Schwarzgeld auf die Spur.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Betriebsprüfer dürfen Kontoauszüge von der Bank anfordern, wenn ein Steuerpflichtiger die Auszüge nicht selbst vorlegt.

Steuern

Finanzamt darf Kontoauszüge auswerten

Einblicke des Finanzamts in geschäftliche Kontoauszüge verstoßen nicht gegen den Datenschutz. Abfragen bei der Bank sind zulässig, entschied der Bundesfinanzhof.

    • Steuern
Wer Bilder, Videos, Musik und KI-generierte Inhalte auf der Website nutzt, muss Urheber- und Datenschutzrechte beachten.

Nutzungsrechte

Fremde Medieninhalte nutzen: Hier ist besondere Vorsicht geboten

Texte, Bilder, Videos und Musik: Wer fremde Inhalte für seinen Internetauftritt verwendet, muss die Nutzungsrechte beachten. Sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.