Von der Steuer absetzen lässt sich ein Computer auch dann, wenn er mit Soundkarte und Lautsprechern ausgestattet ist. Das hat laut "steuertip" das Finanzgericht
Rheinland-Pfalz entschieden.
Geklagt hat ein Steuerpflichtiger, der in seiner Einkommenssteurerklärung Werbungskosten in Höhe von 1.500 Mark für die Anschaffung eines Computers angeführt hat. Das Finanzamt hat diese Aufwendung nicht anerkannt. Die Begründung: Die Ausstattung des PC mit einer Soundkarte und Lautsprechern sei ein Indiz für dessen private Verwendung.
Dieses Argument des Fiskus ist veraltet, so das Gericht. Die Ausstattung eines Computers mit Soundkarte und Lautsprechern gehört heute zum Standard und darf deshalb nicht mehr als Indiz für eine Privat-Nutzung angeführt werden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Eine Revision beim Bundesfinanzhof
haben die Richter nicht zugelassen, dazu sei der Fall zu eindeutig. (AZ 2K 2340/98).