Gerichtsfeste Preisgleitklauseln gibt es für Verträge mit privaten Verbrauchern nicht.
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Gerichtsfeste Preisgleitklauseln gibt es für Verträge mit privaten Verbrauchern nicht.

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Recht

Preisgleitklausel: Grenzen und Möglichkeiten bei Privatverträgen

Sie wollen sich als Handwerker mit einer Preisgleitklausel gegen steigende Materialpreise absichern? Eine Muster-Vorlage als Download hilft Ihnen dabei.

Auf einen Blick:

  • Viele Handwerker interessieren sich derzeit für Indexklausen oder prozentuale Preisgleitklauseln: Steigen die Preise bis zur Bauausführung über einen bestimmten, vorher vereinbarten Prozentsatz, übernimmt der Kunde die Mehrkosten ganz oder anteilig.
  • Allerdings sind Preisgleitklauseln im privaten Bereich nur bei Werkverträgen mit Unternehmern gerichtsfest möglich. Bei Verbrauchern sieht die Lage anders aus.
  • Doch eine transparente Preisgleitklausel, wie in unserem Download, kann das Risiko eines Streits um deren Wirksamkeit deutlich senken.

Index- oder prozentuale Preisgleitklausel?

Eine Preisgleitklausel regelt bei Vertragsschluss, wie Handwerker und Kunden mit Preissteigerungen für bestimmte Produktgruppen umgehen. Das sei in verschiedenen Varianten möglich, berichtet Cornelia Höltkemeier von der Landesvereinigung Bauwirtschaft in Niedersachen (LBN):

  • Index-Preisgleitklausel: Möglich sei zum einen die Variante, dass sich der vom Kunden zu bezahlende Preis nach einem Materialpreisindex richtet. Dazu müssten sich die Vertragsparteien darüber einigen, für  welche Materialien welcher Index gelten soll.
  • Prozentuale Preisgleitklausel: Möglich sei zum anderen die Vereinbarung einer prozentualen Preisgleitklausel. In diesem Fall vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber, dass der Kunde die Preissteigerung für ein bestimmtes Material übernimmt, wenn der Preis einen vereinbarten Prozentsatz übersteigt. Alternativ könnten die Vertragsparteien auch einen Schlüssel vereinbaren, wie sie solche Preissteigerungen gemeinsam tragen.

Die Juristin empfiehlt Betrieben in der Regel die Vereinbarung prozentualer Preisgleitklauseln.

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Details in der Vertragsgestaltung beachten

Bei der Gestaltung einer prozentualen Preisgleitklausel müssten Betriebe zudem mehrere Punkte beachten, betont Höltkemeier:

  • Benennen Sie in der Klausel konkret das von der Preisgleitung betroffene Produkt oder Material.
  • Belegen Sie die Preissteigerung nachvollziehbar, zum Beispiel indem Sie die Ausgangspreise offenlegen.
  • „Es genügt nicht, die Preisgleitung einfach als Beiblatt beizufügen. Sie muss Vertragsinhalt sein“, sagt Höltkemeier. Daher sollten Sie die Preisgleitklausel entweder direkt in den Vertragstext aufnehmen. Alternativ könnten Sie im Vertrag darauf hinweisen, dass dieser nur zustande kommt, wenn der Kunde eine Zusatzvereinbarung ebenfalls unterschreibt.

Für den Angebots- und Vertragstext empfiehlt die Juristin folgende Formulierung:

Wie mit Ihnen ausführlich besprochen, verlangt die aktuelle Situation, dass wir eine gesonderte Vereinbarung für die Materialpreise treffen. Die für Ihren Auftrag benötigten Materialien sind am Markt derzeit so schwer zu beschaffen, dass wir von unseren Lieferanten nur noch Angebote mit Tages- bzw. Wochenpreisen bekommen. Die Preise schwanken von Woche zu Woche teilweise um bis zu ___ Prozent. Daher müssen wir mit Ihnen, damit der Vertrag gültig werden kann, zusätzlich eine Vereinbarung zur Preisanpassung bei Materialpreisänderungen treffen. Wir weisen daher darauf hin, dass das Zustandekommen dieses Vertrags unter der Bedingung des gleichzeitigen Zustandekommens der beigefügten Vereinbarung steht.

Download: Vorlage für prozentuale Preisgleitklauseln

Einen Haken haben Preisgleitklauseln in Privatverträgen jedoch: Sie gelten als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und unterliegen im Streitfall einer strengen gerichtlichen Kontrolle, warnt Höltkemeier.

Das sei unproblematisch, wenn der Kunde ein Unternehmer ist, mit dem ein Werkvertrag geschlossen wird. Dann sei Vereinbarung einer Preisgleitung auch gerichtsfest möglich. Für die Vereinbarung einer solchen Klausel mit privaten Verbrauchern gebe es hingegen keine gerichtsfeste Formulierung.

Doch durch offene Kommunikation und Verhandlungen mit Kunden auf Augenhöhe könnten Handwerker einem Streit vorbeugen, betont Höltkemeier. Dazu gehöre auch eine für den Kunden nachvollziehbar gestaltete Preisgleitklausel – wie in der Musterformulierung der LBN, die Sie hier downloaden können.

Beratung der Innungen und Fachverbände nutzen

Wie anspruchsvoll die Gestaltung von Preisgleitklauseln allerdings im Einzelfall sein kann, weiß Giso Töpfer vom Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt. Für die Experten der Innungen und Fachverbände gehören Fragen zur Gestaltung von Preisgleitklauseln mittlerweile zum täglichen Geschäft. Sie unterstützen ihre Mitglieder auch bei komplizierteren Verträgen.

Dabei seien nicht nur juristisches Know-how und psychologisches Fingerspitzengefühl gefragt, sondern ebenso mathematische Kenntnisse und ein Überblick über die Rohstoffmärkte. Denn zunächst müsse man eine Formel entwickeln, wie sich die steigenden Materialpreise in welchem Zeitrahmen auf die Angebotspreise auswirken sollen, berichtet der Jurist. Fast noch schwieriger sei allerdings die Entscheidung, an welchen Materialpreisindex die Formel gekoppelt werden soll. „Alleine Stahl hat zum Beispiel 20 Indizes, da gibt es Kaltstahl, Rohstahl, kalt gewalzten Stahl und noch viel mehr “ berichtet Töpfer.

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