Demnach haben selbstständige Frauen, die über eine private Krankentagegeldversicherung verfügen, während der Mutterschutzfristen künftig einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes. Mit dieser Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes wird die finanzielle Absicherung privatversicherter Unternehmerinnen der von freiwillig gesetzlich Versicherten angeglichen, die einen entsprechenden Krankengeldtarif wählen können.
Das Bundesgesundheitsministerium sieht darin einen großen Vorteil für Schwangere und Wöchnerinnen: Sie können künftig „unabhängig von finanziellen Erwägungen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie in dieser Zeit beruflich tätig sein wollen:“
Nach der Entscheidung im Bundestag steht noch die Entscheidung des Bundesrates aus. Die Länderkammer stimmt am 10. März über die Gesetzesänderung ab. In Kraft treten soll sie voraussichtlich im März 2017.