Haben Sie mit Ihrer Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind, bekommt derjenige, bei dem das Kind am 1. Januar 1999 gemeldet war, einen sogenannten Haushaltsfreibetrag in Höhe von 5.616 Mark. Ist das Kind im Haushalt beider Eltern gemeldet, wird der Freibetrag automatisch der Mutter zugeordnet. Wirkt sich der Freibetrag bei der Mutter mangels eigener Einkünfte nicht aus, kann er dem Vater übertragen werden.
Tipp: Holen Sie sich eine zusätzliche Anlage K beim Finanzamt und bitten Sie Ihren Partner, den Freibetrag an Sie abzutreten. Ist das Kind bisher nicht in Ihrem Haushalt gemeldet, melden Sie es unbedingt noch in diesem Jahr auch bei Ihnen an. Da es sich um einen Jahresfreibetrag handelt, können Sie sich trotzdem 5.616 Mark anrechnen lassen.