"Ich bin auf die 'Kölner Masche' hereingefallen. Wie komme ich aus dieser Nummer bloß wieder heil heraus?" Weil sich derartige Leseranfragen häufen, hat die Redaktion beim Deutschen Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität (DSW) nachgefragt.
DSW-Rechtsexperte Peter Solf rät zu folgenden Maßnahmen:
Die Betriebe sollten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und jeden weiteren Schriftverkehr
vermeiden. Normalerweise gehen zwielichtige Unternehmen Gerichtsverfahren aus dem Weg.
Falls Betriebe trotzdem zur Zahlung gedrängt werden oder sogar eine Klage ins Haus steht, sollten sie
sofort den DSW in Frankfurt einschalten. Telefon: (0 61 72) 12 15 22. Schriftlich an mail@dsw-schutzverband.de.
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