Die
Foto: Pcess609 - stock.adobe.com
Die Bestimmungen zu Verbraucherbauverträgen gelten laut Bundesgerichtshof nicht für Verträge, die lediglich Leistungen eines einzelnen Gewerks betreffen.

Recht

Neubau: Kein Verbrauchervertrag für einzelne Gewerke

Wann liegt nach neuem Bauvertragsrecht ein Verbrauchervertrag vor? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage eindeutig beantwortet.

Der Fall: Im Rahmen eines Neubauvorhabens vergibt ein Ehepaar Aufträge an verschiedene Bauunternehmen. Den Auftrag für die Innen- und Außenputzarbeiten erhält ein Baubetrieb. Nach Ausführung der Arbeiten stellt der Unternehmer eine Abschlagsrechnung in Höhe von rund 30.000 Euro. Doch das Ehepaar überweist nur zwei Drittel der geforderten Summe und rügt Baumängel. Daraufhin verlangt der Unternehmer den restlichen Werklohn und setzt dem Ehepaar eine Frist. Als die verstreicht, fordert der Handwerker die Bauhandwerkersicherung nach § 650 f Abs. 1 Satz 1 BGB.

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entscheidet daraufhin, dass der Unternehmer keinen Anspruch darauf hat. Begründung: Es handle sich hier um einen Verbraucherbauvertrag. Zum Schutz der Verbraucher sei somit die Bauhandwerkersicherung ausgeschlossen. Allerdings ließ das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zu.

BGH-Urteil zu Verbraucherbauverträgen: Was bedeutet das für Betriebe?

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, wann Verbraucherbauverträge nicht möglich sind. Aus 3 Gründen ist das eine gute Nachricht für Handwerker.
Artikel lesen

Das Urteil: Die Bestimmungen zu Verbraucherbauverträgen gelten nicht für Verträge, die lediglich Leistungen eines einzelnen Gewerks im Rahmen eines Neubauvorhabens betreffen. So lautet das Urteil der Karlsruher Richter. Sie stützen sich auf den Wortlaut des § 650 i Abs. 1 Fall 1 BGB. Voraussetzungen für einen Verbraucherbauvertrag sind nach dieser Definition:

  1. Es handelt sich um einen Vertrag, den Bauunternehmer mit einem Verbraucher schließen.
  2. Der Unternehmer verpflichtet sich damit zum Bau eines neuen Gebäudes.

Für einen Verbraucherbauvertrag reiche es daher nicht aus, wenn sich Unternehmer nur dazu verpflichten, ein einzelnes Gewerk im Rahmen eines Neubaus zu erbringen. (Urteil vom 16. März 2023 Az. VII ZR/22)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Baurecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Bauvertragsrecht: Der Verbraucherbauvertrag und die Baubeschreibung

Vom 1. Januar 2018 an soll die Baubeschreibung bei Verbraucherbauverträgen Pflicht werden. Was Unternehmer dazu wissen müssen, verraten wir im ersten Teil unserer Serie zum neuen Bauvertragsrecht.
Artikel lesen

Diese Verträge müssen Bauunternehmer kennen

Werkvertrag, Bauvertrag oder Verbraucherbauvertrag? Durch das neue Bauvertragsrecht sind Handwerker zum Teil mit völlig neuen Vertragstypen konfrontiert. Doch wann greift welcher Vertrag?
Artikel lesen

Gericht nimmt Standardvertrag eines Bauunternehmens auseinander

Ob Abnahme oder Anordnungsrecht: Im Streit um mehrere Vertragsbedingungen entschied ein Gericht, was nach Bauvertragsrecht nicht geht.
Artikel lesen

Neues Bauvertragsrecht: Kündigung per Mail reicht nicht

Elektronisch lässt sich heutzutage vieles erledigen. Ein Bauvertrag kann nach neuem Bauvertragsrecht allerdings nicht per Mail beendet werden, wie dieser Fall zeigt.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Handwerker hatte mit Privatkunden Innen- und Außenputzarbeiten an einem Neubau vereinbart: Laut Bundesgerichtshof war der Vertrag kein Verbraucherbauvertrag.

Recht

BGH-Urteil zu Verbraucherbauverträgen: Was bedeutet das für Betriebe?

Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, wann Verbraucherbauverträge nicht möglich sind. Aus 3 Gründen ist das eine gute Nachricht für Handwerker.

    • Recht, Baurecht, Bauvertragsrecht

Recht

Verbraucherverband macht Druck auf Handwerker

Das neue Bauvertragsrecht tritt erst 2018 in Kraft. Trotzdem rät ein Verband, dass Bauherren bei Verträgen schon jetzt auf die neuen Vertragsbedingungen bestehen sollen. Sollen Betriebe auf solche Forderungen eingehen?

    • Recht, Baurecht, Bauvertragsrecht

Bauvertragsrecht

Diese Verträge müssen Bauunternehmer kennen

Werkvertrag, Bauvertrag oder Verbraucherbauvertrag? Durch das neue Bauvertragsrecht sind Handwerker zum Teil mit völlig neuen Vertragstypen konfrontiert. Doch wann greift welcher Vertrag?

    • Recht, Baurecht, Bauvertragsrecht

Recht

Kostenlose Vertragsmuster für Verbraucher-Bauverträge

Seit 1. Januar gilt das neue Bauvertragsrecht. Möchten Sie eine kleine Starthilfe, um die neuen Regeln richtig umzusetzen? Diese Musterverträge helfen Ihnen!

    • Recht, Baurecht, Bauvertragsrecht