Der 28. Februar ist der allerletzte Abgabetermin für die Steuererklärung 2005. Und selbst dieser Termin gilt nur, wenn Sie durch einen Steuerberater vertreten werden. Fristverlängerungen darüber hinaus akzeptiert das Finanzamt grundsätzlich nicht mehr. Es kann dann zur Schätzung greifen.
Damit greifen erstmals die neuen Regeln der Finanzverwaltung zur Fristverlängerung. Bisher galt, dass eine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden musste, also die Erklärung für 2005 bis Ende Mai 2006. Ein Steuerberater konnte für seine Mandanten jedoch problemlos Fristverlängerungen bis zum 28. Februar des zweiten Folgejahres beantragen, für die Steuererklärung 2005 also bis zum 28. Februar 2007. Sogar darüber hinaus war in Einzelfällen eine Verlängerung bis zum 30. April möglich, unter außergewöhnlichen Umständen sogar noch länger.
Die Fristverlängerungen hat die Finanzverwaltung nun neu geregelt. An der gesetzlichen Abgabefrist, dem 31. Mai, hat sich zwar nichts geändert. Wer sich jedoch durch einen Steuerberater vertreten lässt, bekommt automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Danach kann der Steuerberater noch eine Verlängerung bis zum 28. Februar beantragen, doch dann ist Schluss.