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Neue Bestimmungen im Straßenverkehr

Neue Bestimmungen im Straßenverkehr

Gerade routinierte Fahrer sind mitunter mehr nach Gefühl denn nach Verkehrsrecht unterwegs. Gerade deshalb lohnt ein Blick auf einige neue Regeln, die am 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten sind.

Beim Telefonieren müssen die Hände am Steuer bleiben; es ist während der Fahrt nur noch mit Freisprechanlage erlaubt.

Ein neues Verkehrszeichen (rundes blaues Schild mit weißen Pfeilen in Kreisanordnung) regelt die Vorfahrt im Kreisverkehr: Wer im Kreis fährt, hat Vorfahrt. Die dreieckigen Vorfahrt-Schilder können entfallen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken jetzt untersagt, bei Verlassen muss weiterhin geblinkt werden. Im Kreisverkehr herrscht absolutes Halteverbot.

Der Gesetzgeber hat das Einfädeln beim Reißverschlussverkehr genauer definiert: Verengen sich zwei Fahrspuren zu einer, dürfen Autofahrer erst an der Verengung die Spur wechseln. Vorzeitiger Fahrbahnwechsel als auch die Behinderung beim Einfädeln können mit Bußgeld geahndet werden.

Die Ausnahmeregelung für Radfahrer, besonders gekennzeichnete Einbahnstraßen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu benutzen, ist in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Eine spezielle Kennzeichnung ist allerdings Pflicht.

Gemeinden wird die Einrichtung vom Tempo-30-Zonen abseits von Hauptverkehrsstraßen erleichtert. Verwechslungsgefahr ist programmiert, denn Veränderungen der Fahrbahnen sind nicht notwendig.

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