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Neue Fahrtkostenpauschale
Neue Fahrtkostenpauschale
Die neuen Kilometerpauschalen für die Fahrt zur Arbeit sind besonders interessant für Ehegatten und Fahrgemeinschaften, die gemeinsam ins Büro fahren. Die Pauschale ist nämlich verkehrsmittelunabhängig.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für Arbeitnehmer neue Kilometerpauschalen, die sie als Werbungskosten ansetzen dürfen. 70 Pfennig je Entfernungskilometer gibt es für die ersten 10 Kilometer, 80 Pfennig dürfen für jeden weiteren Kilometer berücksichtigt werden.
Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig und gilt auch für Arbeitnehmer, die sich einer Fahrgemeinschaft anschließen, um zur Arbeit zu kommen. Hierin liegt auch der Vorteil von Familienangehörigen, die in der Firma eines Verwandten angestellt sind. Insbesondere bei Ehegatten, die zum Beispiel mit dem Auto gemeinsam 40 Kilometer zur Arbeit fahren, kann der angestellte Partner jährlich 7.130 Mark als Werbungskosten von der Steuer absetzen:
10 Kilometer x 230 Arbeitstage x 0,70 Mark = 1.610 Mark
30 Kilometer x 230 Arbeitstage x 0,80 Mark = 5.520 Mark.
Bisher ging der Beifahrer als passiver Mitfahrer leer aus. Betragen die Pauschalen bei einer Mitfahrgemeinschaft jedoch mehr als 10.000 Mark, zieht der Fiskus die Bremse.