Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen über das Internet anbieten, sind seit dem 1. Januar dieses Jahres dazu verpflichtet, ihre Kunden über die technischen Schritte der Bestellung zu informieren. Auch muss dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzurufen und zu speichern. Nach Angabe der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) müssen die Kunden ferner über sämtliche einschlägigen Verhaltensregeln, denen sie sich unterwerfen, unterrichtet werden.
Neue Regelungen beim E-Commerce
Neue Regelungen beim E-Commerce
Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen über das Internet anbieten, müssen die technische Abwicklung ihres Angebots seit dem 1. Januar dieses Jahres transparenter gestalten.