Warum kommt keine Reaktion auf meine letzte Mail, kann man Ihnen jeden Unsinn unterjubeln? Ich erkenne entweder Ratlosigkeit oder Überlastung, denke wohl das letztere wird es sein. Ich habe bewusst die Umsatzsteuer hineingebracht, ist falsch und sollte ein Test sein. Denken Sie bitte nochmal über Ihre "Forderung gegen das Finanzamt" nach, das ist gefährlich und geht so auf keinen Fall. Für den Fall des S Konto Abzuges gilt in jedem Fall die geringere Bemessungsgrundlage(erhaltenes Entgelt) mit anschließender Korrektur der Umsatzsteuer sowie Vorsteuer beim Kunden. Solange das Finanzamt die fehlenden 15% nicht nachträglich auszahlt, führt auch diese Mindervereinnahmung zwingend zu einer Korrektur meiner Forderung und somit auch zur Korrektur der Erlöse und Umsatzsteuer. Ich gehe davon aus, dass im Falle einer Nichterteilung der Freistellungsbescheinigung absichtlich Geld abgezockt und demjenigen vorenthalten wird, eine Art Gunst in Zukunft 100% vereinnahmen zu dürfen und nicht für jeden Unternehmer bestimmt. So wird aufgeräumt im Unternehmerlager und nur diejenigen die brav sind überleben. Viele Auftraggeber erteilen sowieso nur noch an Firmen mit einer solchen Bescheinigung Aufträge, die anderen haben eben Pech. Ich nenne das Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung bestimmter Leute welche unbequem sind. Darauf kann es nur eine Antwort geben, z.Bsp. einen Steuerboykott gegen die Finanzbehörde, diesen von allen durchgezogen, nur so können wir Handwerker uns wehren gegen solche Eskapaden einzelner Phantasten. Im Moment jedenfalls gibt es noch echte Probleme diesen buchungstechnischen Sonderfall des 15% igen Steuerabzuges handelsrechtlich sowie steuerrechtlich einwandfrei und sauber einzustellen. Auf keinen Fall geht es in der sogenannten Einheitsbilanz, alle Kaufleute im Sinne des HGB, ganz besonders juristische Personen, müssen diesen speziellen Fall bilanztechnisch trennend behandeln, u.a. um haftungsrelevante Risiken auszuschalten. Sie sollten als Plattform agieren, um mitzuhelfen solche Sachen wieder zu liquidieren bzw. gar nicht erst einreißen zu lassen. Das Handwerk muss deutlich machen, dass auch wir zum Allgemeinwohl wirksam beitragen und uns nicht durch Sondermaßnahmen diskriminieren lassen, betrogen wird schließlich auch in anderen Bereichen der Volkswirtschaft, auch in Politikerkreisen, dort wird geklotzt in Millionenhöhe. In diesem Sinne verbleibe ich.
Olaf Werner
Anmerkung der Redaktion:
Sehr geehrter Herr Werner,
handelsrechtlich haben Sie bei Einbehalt durch den Auftraggeber solange eine Forderung gegenüber dem Finanzamt, bis Ihnen die Steuerüberzahlungen (und nichts anderes ist dieser Einbehalt) erstattet oder mit anderen Steuerschulden verrechnet wird. In der Handelsbilanz werden die Forderungen gegenüber dem Finanzamt unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen (vgl. auch Buchungen bei Vorsteuerüberhang, Umsatzsteuer-Abzugsverfahren nach § 51 ff. UStDV). Zu Ihren Ausführungen zur Umsatzsteuer: Der Einbehalt führt umsatzsteuerlich nicht zu einer Entgeltsminderung. Aus diesem Grund ist die Umsatzsteuer in voller Höhe an das Finanzamt abzuführen. Auch für den Rechnungsempfänger ändert sich am 100%-igen Vorsteuerabzug nichts. Grund: Die Leistung wurde in voller Höhe erbracht und beglichen. Die Abführung der 15% stellt lediglich einen abgekürzten Zahlungsweg zwischen dem Finanzamt und dem leistenden Unternehmen dar. Wir werden in unserem Portal sicherlich noch auf die eine oder andere Besonderheit im Zusammenhang mit der Abzugsverpflichtung des § 48 EStG eingehen und sind für sachliche und qualifizierte Anfragen stets dankbar. Wir hoffen Ihnen mit diesen Angeben gedient zu haben.