Danach werden 35 Prozent der Kosten für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einer Meister- oder Fortbildungsprüfung als Zuschuss gewährt. Gründet ein frischgebackener Meister innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung ein Unternehmen und stellt anschließend zwei Beschäftigte ein, muss er nur noch 25 Prozent des Darlehens zurückzahlen.
Der Vermögensfreibetrag für angehende Unternehmer ist auf 35.791 Euro erhöht worden. So werde sichergestellt, dass Existenzgründer über die notwendigen finanziellen Reserven für die Unternehmensgründung verfügen. Auch Familien können aus ZDH-Sicht vom neuen Meister-BAföG profitieren: "Bei Vollzeitmaßnahmen erhöht sich der Unterhaltszuschlag für Kinder um 52 Euro je Kind, Alleinerziehende erhalten einen Kinderbetreuungszuschuss von 128 Euro je Kind und Monat."
Die ZDH-Broschüre "Das neue Meister-BaföG" gibt #8217;s bei Handwerkskammern und Bundesfachverbänden oder via E-Mail.