AdobeStock_415619909.jpeg
Foto: Rawf8 - stock.adobe.com
Das Unternehmensbasisregister ist beschlossene Sache, wann es genau kommt ist allerdings noch unklar.

Unternehmensbasisregister

Neues Register: Kammer warnt vor Trittbrettfahrern

Neue Pflichten rufen oft Abzocker auf den Plan. Das fürchtet die Handwerkskammer Oldenburg auch beim neuen Unternehmensbasisregister und warnt.

Mitte Juli ist Unternehmensbasisdatenregistergesetz in Kraft getreten. Auf Grundlage dieses Gesetzes sollen nun Unternehmensdaten, die in Registern wie dem Handelsregister erfasst sind, in einem Register zusammengefasst werden – dem sogenannten Unternehmensbasisregister.

Beschlossene Sache: Neues Register für Unternehmensstammdaten

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für das Unternehmensbasisdatenregister gegeben. Für Betriebe soll es dadurch künftig weniger Bürokratie geben.
Artikel lesen

Die Handwerkskammer Oldenburg warnt in diesem Zusammenhang vor Trittbrettfahrern. In der Vergangenheit seien wiederholt Anbieter von kostenpflichtigen Datenbankeintragungen an Handwerksbetriebe herangetreten. Diese erweckten den Anschein, ein behördliches Register zu betreiben. Hierfür seien hohe Gebühren verlangt worden.

Laut Kammer ist davon auszugehen, dass derartige Anbieter die Erstellung des Basisregisters zum Anlass nehmen, vermehrt Unternehmen anzuschreiben und auf das neue Gesetz zu verweisen.

Im Rahmen der Datenerfassung für das Basisregister sei die Mitwirkung der Unternehmen derzeit nicht erforderlich. „Sie müssen nichts unterschreiben, bestätigen oder bezahlen!“, stellt die Handwerkskammer Oldenburg klar. Betrieben, die dennoch ein Schreiben wegen des Unternehmensbasisregisters erhalten, rät sie: „Prüfen Sie derartige Schreiben gründlich und erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Steuerberatungsbüro, Ihrer Innung oder der Handwerkskammer!“

Wann das neue Register kommt, ist bislang unklar. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gebe es bislang keinen Starttermin. Fest stehe schon, dass das Statistische Bundesamt für die Errichtung und den Betrieb des neuen Registers zuständig sein wird.

Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!

Auch interessant:

Transparenzregister: Warnung vor betrügerischen E-Mails

Derzeit sind betrügerische E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister im Umlauf. Wie Sie richtig handeln, lesen Sie hier.
Artikel lesen

Falsche Rechnungen für Unternehmensregister

Neue Pflichten bringen neue Abzocker: Dass Kapitalgesellschaften bis spätestens Ende 2007 ihre Jahresabschlüsse digital veröffentlichen müssen, ruft Trittbrettfahrer auf den Plan, die nicht existente Leistungen abrechnen wollen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Zum 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Politik und Gesellschaft

Gebäudeenergiegesetz: Worauf Betriebe jetzt achten müssen

Durch das Gebäudeenergiegesetz kommen nicht nur auf Immobilienbesitzer Änderungen zu. Auch SHK-Betriebe haben ab 2024 neue Pflichten. Worauf müssen sie achten?

    • Politik und Gesellschaft
Ist Ihr Unternehmen schon auf elektronische Eingangsrechnungen vorbereitet? Ab 2025 müssen Sie damit jederzeit rechnen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Rechnung wird für Betriebe Pflicht

Viele Handwerker arbeiten bereits mit elektronischen Rechnungen – demnächst werden sie zur Pflicht. Ausnahmen: nicht wirklich. Was kommt auf die Betriebe zu?

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer
Rente plus Arbeitseinkommen: Laut einer Studie liegt die Steuerlast für Frührentner mindestens bei 32,5 Prozent, im schlimmsten Fall bei 46 Prozent.

Personal

Arbeiten trotz Frührente: Lohnt sich das für Ihre Mitarbeitenden?

Frührentner müssen keine Rentenkürzung mehr fürchten, wenn sie trotz Rente noch einen Job haben. Drei Beispiele zeigen, wie sich das finanziell auswirkt.

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Datenauswertung nach dem Unfall: Wer hat das Recht, auf den Unfalldatenspeicher zuzugreifen?

Fuhrparkrecht

Unfalldatenspeicher: Knifflige Frage der Datennutzung

Ab Juli 2024 wird er Pflicht, der Unfalldatenspeicher (EDR). Aber dürfen Arbeitgeber im Streitfall auch auf die Daten zugreifen, nachdem es gekracht hat?

    • Fuhrpark