Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Urteil

Nicht jeder Fehler ist ein Kündigungsgrund

Jeder macht mal etwas falsch. Auch wenn die einmalige Unachtsamkeit kostspielige Folgen hat: Einem langjährigen Mitarbeiter dürfen Arbeitgeber deshalb nicht kündigen.

Wie das Arbeitsgericht Duisburg (AG) entschieden hat, rechtfertigt ein Flüchtigkeitsfehler eines langjährigen Beschäftigten nicht dessen Kündigung. Das gelte selbst dann, wenn der Fehler gravierende Konsequenzen nach sich zieht.

Im konkreten Fall hatte ein Sachbearbeiter in einer Finanzabteilung eine neue Buchungsanweisung länger als ein Jahr lang ignoriert. Als der Arbeitgeber das schließlich bemerkte, kündigte er dem Mann fristlos. Grund: Die fehlerhaften Buchungen hätten dem Unternehmen erhebliche Vertragsstrafen einbringen können. Gegen seine Entlassung reichte der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage ein.

Die Richter des Arbeitsgerichts gaben ihm recht. Der Arbeitnehmer sei nur dem ersten Teil einer Anweisung in einer E-Mail bei seiner Arbeit gefolgt und habe den zweiten Teil dann aus Gründen der Unaufmerksamkeit oder Vergesslichkeit vernachlässigt, führten die Richter aus. Das entspreche dem Muster eines typischen menschlichen Flüchtigkeitsfehlers.

Das Gericht beanstandete darüber hinaus die Vorgehensweise des Arbeitgebers: Nur einmal habe es in einer E-Mail auf die geänderten Buchungsanweisungen hingewiesen und dabei die besondere Bedeutung der Änderung nicht betont. Hätte der Arbeitgeber ein wirksames Controlling eingesetzt, wäre der Fehler zudem eher aufgefallen. Für den Mitarbeiter sprach dagegen seine mehr als 30-jährige Betriebszugehörigkeit, in der er stets einwandfrei gearbeitet habe. Sein Versehen hätte nach Auffassung der Richter nun allenfalls eine Abmahnung gerechtfertigt.

(bw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
 Kleine Bierpause gefällig? In Spanien darf es an heißen Arbeitstagen auch mal ein Liter mehr sein.

Panorama

Alkoholisiert arbeiten: In Spanien kein Kündigungsgrund

An einem Arbeitstag ein paar Liter Bier trinken? Im Fall eines spanischen Elektrikers führte das zur Kündigung. Ein teurer Fehler für seinen Arbeitgeber.

    • Panorama, Recht
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Sie wollen eine fristlose Kündigung ausstellen? 10 Fälle, in denen Arbeitgeber erfolgreich waren.

Recht

Die 10 besten Gründe für eine fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind schwierig, Arbeitsgerichte kassieren die oft wieder ein. Hier sind 10 Fälle, in denen Arbeitgeber damit erfolgreich waren.

    • Recht, Arbeitsrecht
Nach dem Urlaub im Krankenhaus und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Ist das ein Kündigungsgrund? 

Ohne Krankmeldung im Krankenhaus: Kündigung unwirksam

Eine Arbeitnehmerin wurde – ohne ihren Arbeitgeber zu informieren – mehrere Wochen stationär im Krankenhaus behandelt. Sie erhielt eine Kündigung. Zu Unrecht.