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handfeste Beweise
Nicht jedes Bild ist ein Beweis
Wer nachweisen will, dass ein Mitarbeiter eine Krankheit nur vortäuscht, braucht dafür handfeste Beweise wie zum Beispiel Fotos. Doch nicht jede Aufnahme hält vor Gericht auch Stand, wie der Chef eines Baubetriebs erfahren musste.
Der Arbeitgeber hatte seinen krankgeschriebenen Maurer auf der Straße angetroffen. Für den Chef sah es nach Arbeitskleidung aus, also habe der angebliche Kranke auch gearbeitet, schlussfolgerte er. Um das beweisen zu können, machte er ein Foto des Maurers. Als der Unternehmer dem Mitarbeiter die Lohnfortzahlung für die Krankheitstage verweigerte, zog der vor Gericht. Doch die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz sahen auf dem Foto nur einen Mann in schmutziger Hose mit Rucksack. Als Beweis genüge das nicht. Der Maurer habe seine Arbeitsunfähigkeit zudem mit ärztlichen Attesten ausreichend nachgewiesen. Das während der Arbeitsunfähigkeit aufgenommene Foto zeige den Mitarbeiter zwar in schmutzig wirkender Kleidung. Daraus folge aber nicht, dass der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung gearbeitet habe. Wer arbeitsunfähig sei, sei nicht zwangsläufig bettlägerig. Ein Aufenthalt im Freien sei erlaubt.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz:
Urteil vom 15. Januar 2009, Az. 10 Sa 552/08
(bw)