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Werkverträge

Nicht nur deutsche Firmen dürfen Polen entsenden

Die Entsendung polnischer Arbeitnehmer nach Deutschland muss neu geregelt werden. Die bisherige Regelung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs diskriminierend.

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Bisher dürfen nur Firmen mit Sitz in Deutschland Werkverträge mit polnischen Unternehmen über die Entsendung von Arbeitnehmern abschließen. Doch diese Praxis verstößt gegen das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit, urteilten die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Regelung stellt dem Urteil zufolge eine unmittelbare Diskriminierung von Unternehmen aus anderen EU-Staaten dar.

Vereinbarungen zwischen zwei Mitgliedstaaten müssten unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts angewendet werden.

Der von der Bundesrepublik angeführte Grund, dass die Einhaltung der Entsenderegeln leichter zu überwachen sei, wenn die Unternehmen in Deutschland einen Firmensitz haben, sei nicht ausreichend, um Grundfreiheiten zu beschränken.

(bw)

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