Der im Bündnis für Arbeit entwickelte Entwurf sieht vor, dass bei Aufträgen der öffentlichen Hand ein Wettbewerber die Kalkulation offen legen muss, wenn sein Angebotspreis um mehr als zehn Prozent vom nächsthöheren Angebot abweicht. Der Niedrigpreiserlass soll vor allem Verstöße gegen die Tariftreue verhindern. "Wer nicht korrekt kalkuliert, ist künftig aus dem Rennen", erklärt Marc Fügmann, Sprecher des Wirtschaftsministeriums. In Niedersachsen könnten für "Dumping-Anbieter" schwere Zeiten anbrechen, denn die Vergabestellen sollen Angebote auch bei Abweichungen unter zehn Prozent untersuchen, wenn sie eklatante Abweichungen in "wesentlichen Teilbereichen" aufweisen.
Das Baugewerbe in Niedersachsen hat gute Nachrichten nötig, denn alle statistischen Daten weisen derzeit nach unten. Im September dieses Jahres hat das Bauhauptgewerbe in Niedersachsen 95 000 Menschen beschäftigt 8000 weniger als im Vormonat. Die Bauproduktion hat sich ebenfalls zurückentwickelt. Nach BVN-Angaben ist der Umsatz seit Jahresbeginn um über eine Milliarde Mark gesunken.