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Lohnsteuer-Nachschau: Fiskus und Zöllner kontrollieren gemeinsam Betriebe

Noch mehr Kontrollen durch den Fiskus

Ein neuer Paragraf erlaubt dem Finanzamt Lohnsteuer-Kontrollen im Betrieb. Prüfer dürfen ohne Voranmeldung alles einsehen. Was das zu bedeuten hat? Wirkungsvollere Schwarzarbeitskontrollen – und Verstärkung für den Zoll!

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von Jörg Wiebking

Seit Mitte Juli steht dem Fiskus ein weiteres Kontrollinstrument zur Verfügung: die Lohnsteuer-Nachschau. Bisher mussten die Beamten sich für Betriebsprüfungen vorher ankündigen. Jetzt dürfen sie Lohnsteuerunterlagen auch ohne Voranmeldung direkt im Betrieb einsehen. Möglich macht das der neue Paragraf 42g im Einkommenssteuergesetz.

Eine sinnlose Regelung?
Das klingt allerdings etwas seltsam: Denn, um Lohnsteuerzahlungen zu überprüfen, braucht die Finanzverwaltung diesen Paragrafen überhaupt nicht. „Für die Überprüfung reichen die bisher schon geltenden Regelungen völlig aus“, sagt Dirk Witte, Steuerberater aus Oldenburg. „Spontan-Kontrollen in Betrieben sind überhaupt nicht nötig, die haben ja schon alles angemeldet – da ist nichts mehr zu verschleiern und eine Prüfung mit Voranmeldung würde völlig ausreichen.“ Zumal der Fiskus von den Betriebsprüfern der Sozialversicherungen jede Menge zusätzliches Kontrollmaterial erhält. Was soll das also?

Finanzbeamte unterstützen Schwarzarbeitskontrollen!
„Es geht dabei um die Vereinfachung von Schwarzarbeitskontrollen“, berichtet Witte. Seit es den neuen Paragrafen 42g gibt, rücken bei solchen Kontrollen die zuständigen Zollbeamten immer häufiger gemeinsam mit einem Finanzbeamten an, weiß der Experte. „Der neue Lohnsteuer-Nachschau-Paragraf ist dafür die Rechtsgrundlage.“

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Das Ziel: Subunternehmerketten schnell aufdecken und trockenlegen

Jetzt darf der Fiskus sogar bei verdachtsunabhängigen Schwarzarbeitskontrollen dabei sein. „In der Praxis rücken die Finanzbeamten aber nur mit an, wenn es um Branchen geht, bei denen oft Hilfskräfte im Einsatz sind, und die eher im Verdacht stehen, Lohnsteuer zu hinterziehen“, sagt Witte. Das komme allerdings inzwischen regelmäßig vor.

Aber warum ist der Fiskus bei Schwarzarbeitskontrollen überhaupt dabei? Witte: „Die Vertragsverhältnisse in Branchen mit viel Leiharbeit werden immer undurchsichtiger. Anders als die Zöllner haben die Finanzbeamten direkten Zugriff auf Steuerdaten und können sofort kontrollieren, ob ein Subsubsub-Unternehmer tatsächlich Lohnsteuer abführt.“

Das beschleunigt zugleich die Abfragen des Zolls bei den Sozialversicherungsträgern. Und nicht zuletzt durchleuchten die Finanzbeamten bei dieser Gelegenheit die Vertragsketten und Steuerzahlungen der Subunternehmer; auch das spart dem Zoll eine Menge Zeit.

Witte: „Früher hat es Monate gedauert, bis der Zoll diese Informationen zusammenhatte. Bis dahin hatten kriminelle Subunternehmer meistens schon Insolvenz angemeldet und die Gelder waren weg. Jetzt dürften es solche Unternehmer nicht mehr so leicht haben.“

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Lohnsteuer-Nachschau: Rechte und Pflichten des Finanzbeamten

Doch wenn Zoll und Fiskus gemeinsam auftauchen, werden seriöse Firmen von den Kontrollen nicht ausgenommen. Im Umgang mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gibt es Erfahrungswerte und Verhaltensregeln. Aber wie sieht es mit den Finanzbeamten aus? Die Antworten kennt Dirk Witte:

Was wird geprüft?
In der Nachschau konzentrieren sich die Finanzbeamten vor allem auf Auffälligkeiten und prüfen die Lohnsteuerunterlagen nur stichprobenartig. Witte: „Eine Lohnsteuer-Nachschau gibt den Finanzbeamten die Möglichkeit, Auffälligkeiten zeitnah zu klären.“

Welche Rechte hat der Finanzbeamte? Er darf während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten ohne Voranmeldung Betriebsgrundstück und Geschäftsräume betreten. Befinden sich wichtige Unterlagen in einem Büro im Wohnhaus des Unternehmers, dann hat er auch dort Zugang. Die Wohnräume selbst darf er nur bei Gefahr im Verzug betreten.

Welche Pflichten hat der Finanzbeamte? „Er muss sich ausweisen und klar und deutlich mitteilen, dass er eine Lohnsteuer-Nachschau durchführen wird“, sagt Witte. Denn wenn der Prüfer das nicht täte, hätte der Unternehmer auch keine Mitwirkungspflichten. 

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Lohnsteuer-Nachschau: Rechte und Pflichten des Unternehmers

Welche Pflichten hat der Unternehmer?
Er muss auf Verlangen alle Lohnunterlagen vorlegen, aber auch alle für die Nachschau relevanten Bankunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere usw. Ebenso muss er Auskünfte erteilen.

Welche Rechte hat der Unternehmer?
Falls der Unternehmer schon weiß, dass der Beamte etwas strafrechtlich Relevantes finden wird, dann kann er die Mitarbeit verweigern und darf auch keine Unterlagen herausgeben, betont Witte. „Das ist aber nur eine Möglichkeit, wenn der Unternehmer davon überzeugt ist, eine Straftat begangen zu haben. Denn wenn er die Mitarbeit verweigert, liegt keine 20 Minuten später garantiert ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor.“ Die Mitarbeit zu verweigern sei also nur in diesem Fall sinnvoll – ansonsten rät Witte zur Kooperation.

Welche Pflichten haben die Mitarbeiter? Auch die sind zur Auskunft gegenüber dem Finanzbeamten verpflichtet, wenn er sie befragt, zum Beispiel nach Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Lohnzahlungen usw.

Was kann noch passieren?
Im Verdachtsfall kann der Prüfer direkt von der Nachschau zur Außenprüfung übergehen – ohne vorherige Prüfungsanordnung. „Das muss er dann aber auch deutlich sagen.“

Wittes Rat: „Wenn Sie nichts zu verbergen haben, sollten Sie sich kooperativ verhalten: Bieten Sie einen Kaffee an. Fragen Sie nach dem Grund – meistens wird der Prüfer den Anlass mitteilen. Und dann stellen Sie die Unterlagen zur Verfügung.“

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