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Rechtsextremer Handwerker

NPD-Schornsteinfeger: Grünes Licht für braune Gedanken

Darf ein Schornsteinfeger mit rechtsextremer Gesinnung einen eigenen Kehrbezirk betreuen? Das Verwaltungsgericht Halle hat diese Frage jetzt bejaht. Eine nachvollziehbare Entscheidung?

Dieser Fall beschäftigt die Justiz seit zwei Jahren (wir berichteten). Im Frühjahr 2008 hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einem Bezirksschornsteinfegermeister den Kehrbezirk entzogen.

Lutz B. soll sich wiederholt an jährlichen "Totengedenken" beteiligt haben, mit denen rechtsradikale Gruppen die Mörder des Außenministers der Weimarer Republik, Walther Rathenau, ehren.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil mit der Position eines Bezirksschornsteinfegermeisters besondere Rechte verbunden sind. Unter anderem können sich die schwarzen Männer überall Zugang verschaffen, zur Not mit Polizeigewalt. Das heißt: Bürger müssten den rechtsextremisten Handwerker in ihr Haus lassen – ob sie wollen oder nicht.

Das Landesverwaltungsamt hatte dem Schornsteinfeger eine "fehlende persönliche Zuverlässigkeit" attestiert. Nach der Entscheidung soll Lutz B. eine "Schulhof-CD" der NPD in seiner Berufskleidung präsentiert haben. Aus Sicht des Landesverwaltungamtes hat er damit zu erkennen gegeben, dass er "seinen Beruf mit der Werbung für die politischen Ziele der NPD in Verbindung bringt".

Jezt hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass der Bezirksschornsteinfeger aus dem Burgenlandkreis seinen Kehrbezirk vorerst weiter führen darf.

"Der Staat darf nicht nur zuschauen"

Begründung: Die fehlende Verfassungstreue des Schornsteinfegers rechtfertige nicht den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit.

Dass der Staat dem "rechtsextremistischen Treiben eines Bürgers – wenn dieser für ihn in verantwortungsvoller Funktion tätig ist - nicht einfach nur zuschauen kann", entgegnet der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes, Peter Kuras.

Begründung: "Dieser Staat ist nicht wertneutral." Sein Funktionieren hänge davon ab, dass diejenigen, die ihn repräsentieren, die freiheitliche Ordnung "nicht erkennbar ablehnen oder sogar bekämpfen". Das Landesverwaltungsamt wird eine Berufung prüfen.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Wie würden Sie sich verhalten, wenn Lutz B. Schornsteinfegermeister in Ihrer Region wäre? Schreiben Sie uns.

(sfk)

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