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Bauarbeiter vor einem Gerüst auf der Baustelle

Politik und Gesellschaft

NRW: 70 Prozent der Baustellen mit Sicherheitsmängeln

Bei Baustellenkontrollen deckten Arbeitsschützer gravierende Sicherheitsmängel auf. Für einige Betriebe wird es auch teuer.

Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist laut Arbeitsschutzgesetz staatliche Aufgabe. In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist dafür die Arbeitsschutzverwaltung zuständig. Innerhalb von sechs Wochen hat sie mehr als 400 Baustellen unter die Lupe genommen. Schwerpunkt der Kontrollen: Baustellen mit hoher Absturzgefährdung – wie zum Beispiel im Hochbau oder bei der Dach- und Fassadensanierung. Dabei stießen die Prüfer laut NRW-Arbeitsministerium zum Teil auf eklatante Sicherheitsmängel.

70 Prozent der 325 geprüften Gerüste auf den besichtigten Baustellen wiesen demnach Mängel auf:

  • In knapp zwei Dritteln der Fälle war der Seitenschutz unvollständig oder fehlte ganz.
  • Der Wandabstand war in der Hälfte der Fälle zu groß.
  • Nicht richtig verankert war ein Drittel der geprüften Gerüste.
  • Und auf 17 Prozent der Baustellen waren die Auffangeinrichtungen mangelhaft. Auch in und an Gebäuden wurden die Arbeitsschützer fündig und stellten in 80 Prozent der Fälle mangelhafte Absturzsicherung fest.

Für einige Baufirmen hatten die Kontrollen Folgen. So sperrten die Arbeitsschützer zum Teil Gerüste oder andere mangelhaft gesicherte Bereiche. In 16 Prozent drohten Bußgelder.

„Grund für Bußgelder waren in der Regel fehlende Absturzsicherungen“, so ein Ministeriumssprecher. Geahndet werden die Mängel nach der Arbeitsstättenverordnung mit bundesweit einheitlichen Bußgeldsätzen. Bei fehlender Absturzsicherung und Fahrlässigkeit sei ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro vorgesehen, so der Sprecher.

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