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Nur auf eine schnelle Zigarette: Arbeitszeitbetrug!

Der Druck auf Raucher wächst: Auch wer ganz schnell raucht, muss sich ausstempeln, entschied ein Arbeitsgericht. Sonst begeht er Arbeitszeitbetrug

Vor die Tür und angezündet - und schon sind wieder fünf Minuten produktive Arbeitszeit verqualmt. Doch der Druck auf Raucher wächst: Auch wer ganz schnell raucht, muss sich ausstempeln, entschied ein Arbeitsgericht. Sonst begeht er Arbeitszeitbetrug.

Wenn der Arbeitgeber es vorschreibt, müssen sich Mitarbeiter für Zigarettenpausen an der Stechuhr ausstempeln. Selbst dann, wenn sie wahre Schnellraucher sind und ihren Glimmstängel in weniger als fünf Minuten schaffen. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt jetzt hingewiesen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung: Halte sich ein Mitarbeiter nicht an die entsprechenden Vorschriften könne ihn das den Job kosten, denn er begehe Arbeitszeitbetrug. Sei er darauf schon mehrfach vom Arbeitgeber hingewiesen worden, bedürfe es auch keiner förmlichen Abmahnung mehr, um die Kündigung auszusprechen.

(jw)

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Bilder aus einer offenen Videoüberwachung können vor Gericht als Beweis eines Arbeitszeitbetruges genutzt werden.

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