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"Nur das, was muss""Nur das, was muss"

Mit Zustimmung hat das Baugewerbe auf die geplante Reform des Vergaberechts reagiert. Allerdings soll die Bundesregierung wirklich nur die Teile des europäischen Vergaberechts in Landesrecht umsetzen, die tatsächlich sein müssen, fordert ZDB-Hauptgeschäftsführer Karl Robl.

Mit Zustimmung hat das Baugewerbe auf die von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für die geplante Reform des Vergaberechts reagiert. Allerdings soll die Bundesregierung wirklich nur die Teile des europäischen Vergaberechts in Landesrecht umsetzen, die tatsächlich sein müssen, fordert Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB).

Hintergrund: Die Regelungen für größere öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge müssen derzeit an das Europarecht angepasst werden. Einen ersten Entwurf für die Anpassung hat nun das Bundeskabinett beschlossen. Damit werden die Aussagen des Koalitionsvertrages zur zukünftigen Ausgestaltung des Vergaberechts sinnvoll konkretisiert, meint Robl. Nun komme es darauf an, dass diese Eckpunkte in den kommenden Monaten sachgerecht umgesetzt werden. Ziel muss es sein, das Vergaberecht mittelstandsgerecht fortzuentwickeln, sagte Robl.

Entscheidend seien dabei vor allem folgende Aspekte:

Das deutsche Vergaberecht soll im Unterschwellenbereich autonom gestaltet werden, d.h. die Regeln zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der europäischen Schwellenwerte sind unabhängig von den Regeln für europaweit auszuschreibende Vorhaben fortzuentwickeln.

Mittelstandspolitische Zielsetzungen des Vergaberechts sind zu stärken; dazu gehört, die Fach- und Teillosvergabe weiter zu fördern wie auch den Trend zur Vergabe an Generalübernehmer zu stoppen.

Insbesondere soll das neu eingeführte nationale Präqualifikationsverfahren als Mittel zur Entbürokratisierung genutzt werden.

Schlussendlich ist ein effektiver Rechtsschutz unterhalb der EU Schwellenwerte zu schaffen.

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