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Nutznießer des Notstands

Nutznießer des Notstands

Insolvenzverwalter haben Hochkonjunktur. Doch der Beruf ist ins Gerede gekommen. "Kleine Betriebe sind ihren Verwaltern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert“, sagt Sonja Kirchner, Landesvorsitzende des „Vereins für Kreditgeschädigte und in finanzielle Not geratene Menschen“ in Sachsen-Anhalt.

Insolvenzverwalter haben Hochkonjunktur. Doch der Boom-Beruf ist ins Gerede gekommen. "Kleine Betriebe sind ihren Verwaltern ausgeliefert, sagt Sonja Kirchner, Landesvorsitzende des Vereins für Kreditgeschädigte und in finanzielle Not geratene Menschen in Sachsen-Anhalt.

Geschichten über Nachlassmanager, die im Insolvenzverfahren nur Masse sammeln, um ihre eigene Arbeit zu finanzieren, würden sich häufen, sagt Kirchner. Die Vereinsvorsitzende fordert radikale Änderungen der Insolvenzordnung. Ihre Begründung: Die Paragrafen helfen nur Kirch, Holzmann und Co, also nur den Unternehmen, die sich teure Berater leisten können.

Nach Kirchners Ansicht müssten Anwälte erfolgsorientiert bezahlt und psychologisch ausgebildet werden. Und: Angeschlagene Betriebe sollten sich ihren Verwalter selbst aussuchen dürfen. In der aktuellen Situation rät die Vereinsvorsitzende den Betrieben sogar dringend davon ab, einen Insolvenzantrag zu stellen: Da geben sie den Kopf gleich mit ab. Kleine Unternehmer sollten lieber versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen.

Auf die Vorteile der Insolvenzordnung verweist Tilman Bettendorf, Geschäftsführer des Hamburger Wirtschaftsinformationsdienstes Bürgel. Das Insolvenzrecht gebe den Unternehmen die Möglichkeit, den Insolvenzantrag in einem sehr frühen Krisenstadium zu stellen.

Früher hätten die Betriebe das Insolvenzverfahren erst beantragen können, wenn die Zahlungsunfähigkeit feststand, verdeutlicht Bettendorf. Seit 1999 sei dies bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit machbar: In der Regel verfügt auch ein angeschlagenes Unternehmen dann noch über genügend Kapital für ein ordentliches Verfahren.

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