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Foto: handwerk.com

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Offene Grenzen – auch für Fachkräfte

Preisdumping oder ein Mittel gegen den Fachkräftemangel? Wie sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa auf das Handwerk auswirkt – dem sehen Handwerksunternehmer aus Hannover mit gemischten Gefühlen entgegen. Das hat eine handwerk.com Blitzumfrage kurz vor dem 1. Mai ergeben.

Auf die ersten Schnitte in den Eisernen Vorhang an der ungarischen Grenze vor 22 Jahren folgte eine Umwälzung für ganz Europa. Diese Ereignisse sind die Grundlage dafür, dass ab Mai EU-Bürger aus den Beitrittsländern in jedem Mitgliedsstaat unter den gleichen Bedingungen arbeiten dürfen, wie die Angehörigen dieser Staaten.

Probleme und Chancen
Für Handwerksbetriebe aus den EU-Beitrittsländern bedeutet das zwar, dass sie tarifliche Mindestlöhne, Tarifurlaub und als Baubetriebe sogar an die Soka Bau zahlen müssen.

Dennoch befürchtet zum Beispiel der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Lohndumping. Der Grund: Die Sozialabgaben sind in den EU-Beitrittsländern deutlich niedriger als in Deutschland..

Auf der anderen Seite versprechen sich Branchen mit Fachkräftemangel Vorteile durch ein größeres Angebot an Fachkräften.

Gemischte Gefühle im Handwerk
Handwerksbetriebe in Hannover sehen dieser Änderung mit gemischten Gefühlen entgegen. Am 1. Mai läuft die Übergangsfrist von sieben Jahren aus. 

Elke Schäfer, Elektro Andresen
"Diese Arbeitnehmerfreizügigkeit bereitet - glaube ich - fast allen Handwerksbetrieben ein ganz klein bisschen Angst, weil man nicht so richtig weiß, was auf einen zukommt. Dass das mit den Fachkräften etwas besser wird – könnte sein. Alles andere halte ich für ein bisschen fragwürdig. Dass die Preise noch weiter in den Keller gehen, da darf man nicht dran vorbeigucken, denn alles, was an öffentlichen Aufträgen kommt, da können sie ja schon fast nicht mithalten, mit den Betrieben, die jetzt aus dem deutschen Osten kommen. – Von den anderen mal ganz zu schweigen."

Kirsten Möller, Dietmar Möller Elektromeister
"Für die Branche rechne ich eher mit negativen Zeiten, die jetzt anbrechen und für unseren Betrieb würde ich sagen: uns trifft das nicht. Wir haben unseren festen Arbeitnehmerstamm und da wird sich auch in Zukunft nichts dran ändern. Der Fachkräftemangel ist da, dass darf  man nicht verkennen. Wenn jetzt vom Osten die Menschen hereindrängen geht es sehr spontan los mit dem weiteren Preisdruck."

 Deana Jover, Waschsalon Wolke 7
"Da wir ein kleiner Familienbetrieb sind, wird das für uns keine Rolle spielen. Ob mehr Arbeitnehmer da sind oder nicht, das ist für uns egal. Ich denke mal schon, dass viele Großbetriebe darauf zurückgreifen werden.

Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie für Ihren Betrieb, für Ihre Branche? Schreiben Sie uns.

 

An welche Regeln sich Unternehmen aus den Beitrittsstaaten in Deutschland halten müssen, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Klare Regeln für EU-Firmen

Woran sich Unternehmen aus den EU-Beitrittsländern in Deutschland ab dem 1. Mai 2011 halten müssen, hat die Handwerkskammer Leipzig zusammengefasst:

  • Für meisterpfllichtige Arbeiten nach Anlage A der Handwerksordnung muss eine Ausnahmebewilligung beantragt werden.
  • Dauern Einsätze oder Baustellen länger als als vier Wochen oder werden regelmäßig ausgeübt,  dann sind sie dem örtlichen Gewerbeamt zu emdlen.
  • Baufirmen müssen sich spätestens einen Tag vor Beginn einer Baustelle bei der Oberfinanzdirektion Köln melden..
  • Bei Bauarbeiten müssen entsandte Arbeitnehmer bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gemeldet werden.
  • Alle in Deutschland geltenden Vorschriften zu Mindestlöhnen, Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Überstundenzuschlägen, Arbeitssicherheit usw. sind einzuhalten.
  • Allgemein verbindliche Tarifverträge mit geregelten Mindestlöhnen sind zu beachten.
(kö)

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