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Wie sicher ist die Voranmeldung?

Ohne Elster droht Verspätungszuschlag

Auch wenn Sie NSA und BND nicht trauen und Angst um das Steuergeheimnis haben: Voranmeldungen müssen Unternehmer dennoch elektronisch abgeben. Sonst droht ein Verspätungszuschlag.

Der Fall: Eine Selbstständige hatte ihre Voranmeldungen zunächst elektronisch eingereicht. Ab Dezember 2012 reichte sie die Voranmeldungen dann wieder auf Paper ein. Der Grund: Sie war der Meinung, dass das Finanzamt die Wahrung des Steuergeheimnisses angesichts der NSA-Affäre nicht mehr garantieren könne.

Ein Jahr lang zeigte sich das Finanzamt geduldig, dann setzte es einen Verspätungszuschlag fest. Zu Recht, wie das Finanzgericht (FG) Nürnberg entschied: Das Steuergeheimnis schütze nur vor einer unzulässigen Offenlegung der Daten durch das Finanzamt. Die Übertragung der Daten werde vom Steuergeheimnis hingegen nicht geschützt. Zudem garantierten die gesetzlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz. (FG Nürnberg: Urteil vom 5. August 2014, Az. 2 V 676/14).


(jw)

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