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Gründung

Ohne Meisterbrief zum Handwerksbetrieb

Auch nach der Novelle der Handwerksordnung (HWO) Anfang 2004 bleibt der Meisterbrief in vielen Gewerken die Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Betriebes. Doch für diese in der Anlage A der HWO aufgelisteten Gewerke gibt es Ausnahmeregelungen. handwerk.com zeigt, wer sich auch ohne Meisterbrief selbstständig machen kann.

Auch nach der Novelle der Handwerksordnung (HWO) Anfang 2004 bleibt der Meisterbrief in vielen Gewerken die Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Betriebes. Doch für diese in der Anlage A der HWO aufgelisteten Gewerke gibt es Ausnahmeregelungen. handwerk.com zeigt, wer sich auch ohne Meisterbrief selbstständig machen kann.

"Grundsätzlich hat sich bei den Ausnahmen nichts geändert", bestätigt ein Rechtsexperte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks. Auch nach der HWO-Novelle müssten zunächst zwei Voraussetzungen erfüllt werden, um ohne Meisterbrief ins Handwerk einzusteigen.

Den Meisterbrief zu erwerben würde eine unzumutbare Belastung darstellen.

Der Antragsteller muss die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, "Wenn sich diese nicht schon aus dem Lebenslauf ergeben", ergänzt Heck.

Doch was ist eine "unzumutbare Belastung"? Hier ein Überblick über die möglichen Gründe:

Leitender Geselle

Musste früher ein Geselle 47 Jahre alt werden, um einen Handwerksbetrieb zu gründen, reicht es nun, wenn er von sechs Jahren Gesellenzeit mindestens vier Jahre in leitender Stellung gearbeitet hat.

Ausnahmen von dieser Regelung bilden die Berufe: Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.

Vergleichbarer Abschluss

Der Antragsteller hat eine vergleichbare Abschlussprüfung bestanden. Hierzu zählen auch das Ingenieurs-Diplom und der Techniker.

Arbeitslosigkeit

Der Antragsteller ist arbeitslos oder ihm droht die Arbeitslosigkeit auf Grund von Unternehmensausgliederung.

"Diesen Fall haben wir sehr oft", sagt Gerrit Dieckmann, Jurist der Handwerkskammer Düsseldorf. "Da hat eine große Elektrofirma den Kundendienst ausgegliedert und zu den Monteuren gesagt: Macht euch mal selbstständig. Viele haben aber keinen Meisterbrief, obwohl sie hoch spezialisiert sind."

Günstige Gelegenheit

Die Übernahme eines Unternehmens stellt für den Antragsteller eine günstige Gelegenheit dar, die er nicht wahrnehmen könnte, wenn er vorher noch die Meisterprüfung absolvieren müsste. Auch wenn der Antragsteller Anteile am Betrieb kauft und Funktionen eines Betriebsleiters übernimmt, kann eine Ausnahme gemacht werden. Hier stellen wir die Genehmigungen aber meist nur befristet aus, erklärt Dieckmann.

Zumutbare Wartezeit

Hat der Antragsteller alle Voraussetzungen zum Erwerb der Meisterprüfung erfüllt, ist zu gewährleisten, dass er die Prüfung so bald wie möglich ablegen kann. Beträgt die Wartezeit mehr als zwei Jahre, ist eine befristete Ausnahmebewilligung zu erteilen.

Gesundheitliche Einschränkungen

Ist der Antragsteller erheblich körperlich behindert oder gesundheitlich beeinträchtigt, muss die Prüfung entsprechend modifiziert werden. "Hat zum Beispiel der Prüfling ein Rückenleiden, kann er sich nicht stundenlang einer Prüfung im Sitzen unterziehen", meint Dieckmann.

Kann er auch daran nicht teilnehmen, ist eine unbefristete Ausnahmebewilligung auszustellen.

Anderes Gewerbe

Kann der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, erhält er eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe nach Anlage A, wenn er mit seinem eigentlichen Handwerk in die Rolle eingetragen ist und dieses auch ausübt.

Ist er nicht eingetragen oder übt er das Handwerk nicht aus, benötigt er eine Ausnahmebewilligung.

Spezialtätigkeit

Ein Ausnahmefall liegt auch dann vor, wenn der Antragsteller jahrelang in einem bestimmten Bereich tätig war und sich nun auf eine begrenzte Spezialtätigkeit aus dem Kernbereich beschränken will.

Gesamtumstände

Immer sollen aber auch die Gesamtumstände eines Antragstellers betrachtet werden: familiäre Belastungen, Arbeitslosigkeit, andere soziale Aspekte und die wirtschaftliche Situation sind bei der Bewilligung zu berücksichtigen.

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