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Büroausstattung

Ohne Rechnung läuft nichts

 

Computerteile, Videokameras oder Möbel gehören beim gemütlichen Schlendern durch den Supermarkt inzwischen zum Alltagsbild. Auch Unternehmer haben diesen Trend entdeckt und kaufen sich Computer amp; Co. nicht selten im Supermarkt. Die Freude über den vermeintlich günstigen Kaufpreis wird jedoch spätestens dann getrübt, wenn man zur Kasse gebeten wird, die freundlichen Kassiererin jedoch keinen Kassenzettel mit Bezeichnung der Ware und offen ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen möchte. Sie müssen sich hier als kaufender Unternehmer stets die steuerlichen Konsequenzen vor Augen halten: Zum einen gibt es ohne Umsatzsteuerausweis keinen Vorsteuerabzug, zum anderen kann der Fiskus die Kosten nicht als Betriebsausgaben zum Abzug zulassen, weil nicht gewiß ist, was Sie tatsächlich gekauft haben.

Tip: Das Bundesfinanzministerium hat hierzu in einem BMF-Schreiben vom 17. Dezember 1998 (IV D I - S 7300 - 24/98) Stellung bezogen und folgendes angemerkt: Sie haben nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG einen Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung - das gilt selbst dann, wenn im Verkaufsraum mit einem Schild darauf hingewiesen wird, daß die Verkäufer keine Rechnungen ausstellen. Pochen Sie also an der Kasse auf Ausstellung einer Rechnung, die Ihnen den vollen Vorsteuerabzug und den vollen Betriebsausgabenabzug garantiert. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit, in einem Zivilprozeßverfahren an Ihre Rechnung zu gelangen oder aber Sie verzichten einfach auf den Kauf.

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