Immer mehr Urlauber suchen und buchen ihre
Ferien-Ziele mit Hilfe des Internets. Aber nicht in allen Punkten ist die Masse an Angeboten auch kundenfreundlich, bemängelt jetzt die Verbraucher-Zentrale NRW.
Einzelne Leistungen zu Flügen, zur Hotelausstattung oder zu
zusätzlichen Serviceangeboten sind oft auf den Internet-Seiten
nur lückenhaft dargestellt. Auch nach einem persönlichen
Berater per E-Mail suchen User vergebens.
Immer noch problematisch sei die Preisgabe von persönlichen
Daten und der Kreditkartennummer. Um vertrauliche Daten vor
Missbrauch zu schützen, sollten Kreditkartennummer und
Bankverbindung zu Buchungszwecken nur angegeben werden, wenn
die Reiseanbieter auf ihren Internet-Seiten ausdrücklich
versichern, dass die Kundendaten nur über spezielle
Verschlüsselungssysteme wie SSL (Secure Socket Layer) oder SET
(Secure Electronic Transfair) weitergegeben werden, empfiehlt
die Verbraucherorganisation.
Erst wenn ein Internet-Kunde den Umfang einer Reiseleistung
und die einzelnen Preisbestandteile kennt und darüber hinaus
einen Einblick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält,
steht einer Online-Buchung nichts mehr im Wege. Anders sieht dies jedoch bei Pauschalreisen aus. Hier sollten Kunden erst ihre
Kreditkartennummer eintippen oder eine Anzahlung überweisen,
nachdem ihnen per Post oder im Reisebüro ein Sicherungsschein
ausgehändigt wurde. Nur bei Vorlage dieses Dokuments sind
Reisende bei einer plötzlichen Pleite des Veranstalters vor
finanziellem Verlust gefeit.