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Transplantationsgesetz belastet Arbeitgeber

Organspender bekommen Lohnfortzahlung

Neue Aufgabe für Arbeitgeber: Lebendspender von Organen haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zumindest zwischenfinanzieren müssen die Chefs.

Das neue Transplantationsgesetz soll die Zahl der Organspender erhöhen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn ein "Lebendspender" zum Beispiel eine Niere spenden will, infolgedessen aber vorübergehend arbeitsunfähig ist? 

Die Lebendspender sollen rechtlich abgesichert werden, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Dazu werde das Transplantationsgesetz geändert. Erstmals soll es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen geben.

Der Arbeitgeber muss also erst einmal zahlen. Er kann sich jedoch laut Ministerium das fortgezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung des Organempfängers erstatten lassen. Die Erstattung erfolgt allerdings nur auf Antrag.

Weitere Infos zum Thema Arbeitsunfähigkeit:



(jw)

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