Wer sich mit innovativen Dienstleistungen neue Geschäftsfelder erschließen möchte, muss zunächst investieren. Denn häufig bedarf es dazu zusätzlicher Mitarbeiter, Unternehmensberater oder Maschinen und Material. Sie müssen diese Kosten nicht alleine aufbringen, viele Fördertöpfe stehen bereit. Aber wo und wie kommt man an die begehrten Mittel? handwerk.com schlägt eine Schneise durch den Dschungel der Fördermittel: Wir nennen Anlaufstellen, stellen Ihnen Programme vor und lassen Experten zu Wort kommen, die Tipps zum Vorgehen bei Banken und Förderstellen geben.
Geldgeber richtig auswählen und überzeugen
Wer etwa eine Bank oder eine Förderstelle überzeugen möchte, Darlehen beziehungsweise Fördermittel zu gewähren, der sollte gut vorbereitet in das Gespräch gehen. Daher ist der erste Tipp von Peter Kuschel, Geschäftsführer des Erfinderzentrum Nord (EZN) in Hannover: Beschreiben Sie Ihr Vorhaben, stellen Sie dessen Vorzüge heraus und erarbeiten einen Finanzplan für die ersten fünf Jahre. Je detaillierter dieser Businessplan ausfällt, desto überzeugender wirken Sie bei der Bank.
Mit Beratern zum Bankgespräch
Sich von einem Berater zum Bankgespräch begleiten lassen, ist nicht nur legitim, sondern sogar hilfreich, sagt Kuschel. Am besten nehmen Sie Ihren Steuerberater mit. Der kenne Gesetze und Steuerregeln, könne zum Beispiel die Wahl einer bestimmten Rechtsform fundiert begründen und kennt meistens die besseren Argumente, um einen Bankangestellten zu überzeugen.
Kurze Wege zu Förderstellen
Wer zwischen verschiedenen Förderstellen wählen kann, entscheidet sich besser für eine am Ort des Unternehmens, rät Kuschel, so lässt sich der Kontakt besser pflegen. Kurze Wege können mehr wert sein als ein paar Prozentpunkte bei den Zinsen.
Hilfe für das Antrags-Prozedere
Für das Vorgehen bei Förderanträgen hält Unternehmensberater Robert Keiderling einige Tipps parat: Förderanträge erfordern generell Fingerspitzengefühl bei der Formulierung", sagt der Inhaber der Unternehmensberatung Keiderling amp; Kollegen aus Troisdorf bei Köln. Er rät, sich vor der Antragstellung in die Situation der Geldgeber zu versetzen und sich folgende Fragen ehrlich und objektiv selbst zu beantworten:
Warum sollte die Bank/Förderstelle ausgerechnet mir Gelder gewähren? Erfülle ich die Antragsvoraussetzungen? Hat mein Vorhaben eine wirtschaftliche Zukunft?
Muss zurückgezahlt werden, wenn ja, wann und wie?
Was passiert, wenn das Projekt floppt und dennoch zurückgezahlt werden muss?
Wer diese Fragen plausibel und lückenlos beantworten kann nähert sich dem positiven Bescheid ein großes Stück., sagt Keiderling. Förderanträge bestünden stets aus zwei Teilen: Der objektiven Projektbeschreibung und der wirtschaftlichen Betrachtung des eigenen Unternehmens. Diese Betrachtung, insbesondere die Vorausschau, müsse positiv sein, denn Fördergelder dienen nicht dazu, den Niedergang eines nicht mehr zu rettenden Unternehmens hinauszuzögern. Gleichzeitig biete dieser Punkt einen gewissen Darstellungsspielraum. Keiderling empfiehlt für die wirtschaftliche Bewertung des eigenen Betriebs vorsichtige Eigenwerbung.
Wahrheitspflicht
Doch Obacht: falsche Angaben können zu Rückforderungen und Strafprozessen führen, warnt der Unternehmensberater. Solche Warnhinweise stünden auch in jedem Vertrag, den sich Geldgeber unterschreiben lassen. Wer Fördermittel entgegen den Richtlinien verwendet, gerate sehr schnell in Schwierigkeiten. Ein Beispiel: Wurde für einen Maschinenkauf Geld gewährt, das der Unternehmer kurzfristig nutzt, um Gehälter auszuzahlen, dann wird es heikel, sagt Keiderling. Rückforderungen könnten bis in die Insolvenz führen, ein Strafverfahren gegen den Unternehmer drohe obendrein.
Mittel-Verwendung
Eine zugewandte Förderung könne aber auch aus formalen Gründen widerrufen werden. So darf beispielsweise, bei der Mehrzahl der Förderprogramme, nicht mit der Maßnahme begonnen werden, bevor der Antrag gestellt wurde. Was jedoch den Beginn der Maßnahme darstellt, ist in den Programmen unterschiedlich definiert, sagt Keiderling. Es empfehle sich in jedem Falle ein intensives Studium der Richtlinien, des zu beantragenden Programms, um diese Fehlerquellen auszuschließen und sich überflüssige Arbeit zu ersparen. Keiderling rät, die Projektträger anzurufen, um die gröbsten Fragen vorab zu beantworten.
Förderleistungen des EZN
Das EZN ist Anlaufstelle für findige Unternehmer oder solche, die es werden wollen. Wer eine Erfindung zu Geld machen möchte, erhält dort Beratung und Unterstützung: Die EZN Recherche-Angebote betreffend Schutzrechte oder zum Stand der Technik, lassen sich auch für die Umsetzung von Service-Ideen nutzen. Wenn die Dienstleistung mit einer Technologie verbunden ist, sagt Geschäftsführer Kuschel.
Aber das ist nicht der einzige Weg zu finanzieller Unterstützung, der über das EZN führt. Sehr oft ist eine Dienstleistung mit einer Marke verknüpft, sagt Christian Heinecke, der sich beim EZN als Projektleiter um das Förderprogramm Erfinderförderung im Handwerk kümmert. Dieses Programm wird vom Zentralverband des deutschen Handwerks betreut und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit finanziert. Wer also einen neuen Service samt eigener Marke plant, kann vom EZN profitieren.
Patentrecherche und Patentanmeldung
Eine Markenanmeldung setzt umfangreiche Recherchen voraus, die das EZN günstig anbietet. Wir versuchen deutlich unter den Kosten eines Patentanwalts zu bleiben, sagt Heinecke. Für Betriebe mit maximal 5 Millionen Euro Jahresumsatz ist dieses Angebot sogar kostenlos. Wer darüber liegt, zahlt einen individuellen Tarif von bis zu 500 Euro. Ein Patentanwalt verlange für die gleiche Leistung üblicherweise um die 2500 Euro.
Patentrecherche von dr Handwerkskammer
Etwa zwölf Handwerkskammern in Deutschland bieten eine Patentrecherche", sagt Dieter Mester, Innovationsberater der Handwerkskammer Oldenburg. Derzeit werde die Recherche durch das Projekt Erfinderförderung im Handwerk" gedeckt, sei für Handwerker also kostenlos. Läuft das Projekt aus, müssen Unternehmer künftig für die verursachten Sachkosten aufkommen, sagt Mester. 99 Prozent aller Recherchen kosten unter 50 Euro", beruhigt er.
RE-Mittel
Niedersächsischen Unternehmern empfehlen Kuschel und Heinecke ein landeseigenes Förderprogramm: die so genannten RE-Mittel (Mittel zur Realisierung von Erfindungen). Dabei handelt es sich um ein Darlehen, das im nur Erfolgsfall zurückzuzahlen ist. Das heißt: Erzielt der Unternehmer mit der so geförderten Erfindung einen Umsatz von 50.000 Euro, beginnt die Rückzahlung. Die Rate beträgt nach Kuschels Angaben ein Prozent des Umsatzes. Wer die 50.000 Euro Grenze nicht erreiche, brauche das Darlehen nicht zu erstatten. Bis zu 75 Prozent der Kosten zur Umsetzung der Erfindung werden als Darlehen gegeben, sagt der Geschäftsführer. Die Obergrenze des Darlehens liege bei 75.000 Euro.
Kostenlose Erstberatung und Vermittlung
Das EZN bietet eine kostenlose Erstberatung für Erfinder und Unternehmer, die sich mittels Innovationen neue Geschäftsfelder erschließen möchten, betonen Kuschel und Heinecke. Ferner vermitteln die EZN-Berater kostenlos Kontakt zu Steuerexperten, Unternehmensberatern sowie Rechts- und Patentanwälten.
Pro Inno: Mittel zum Kompetenz-Einkauf
Einen anderen Ansatz zur Förderung innovativer Betriebe bietet die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.V. (AiF). Wir fördern mit dem Programm Pro Inno Projekte, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistung oder Verfahren zielen, sagt Dr. Günter Lambertz, Leiter Pro Inno (PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen). Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit finanzierte Programm ist bis Ende 2003 garantiert und finanziell gut ausgestattet. Wir mussten noch nie einen berechtigten Antrag ablehnen, sagt Lambertz.
Art der Förderung
Pro Inno sei ein typisches Förderprogramm zur Forschung und Entwicklung (FuE). Abrechnungsgrundlage ist der Personaleinsatz, der für die Forschung anfällt, sagt Lambertz. Der Unternehmer gehe dabei in Vorleistung und rechne quartalsmäßig mit der AiF ab. Es werden Projekte gefördert, die bis zu 300.000 Euro kosten dürfen. Die maximale Fördersumme liege bei 135.000 Euro pro Antragssteller.
Der Antrag
Der Antrag ist formulargebunden, erläutert Lambertz. Wer es telefonisch bestellt, könne auch gleich eine CD-ROM anfordern (siehe Link am Artikelende). Mit deren Hilfe könnten Antragssteller die Höhe der Förderung kalkulieren. Der Antrag erfordere eine Aufstellung über Personal- und Zeitaufwand für die Forschung und Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Handwerksbetriebe) mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigten und maximal 40 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 27 Millionen Euro, heißt es auf den Internet-Seiten des AiF. Mit Pro Inno werden Kooperationsprojekte zwischen Betrieben und Forschungsinstituten sowie Personalaustausch und Einstiegsprojekte einzelner Unternehmen finanziert.
Maximale Fördersummen
Bei Kooperations- und Einstiegsprojekten können pro Projekt und Antragssteller bis zu 300.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben berücksichtigt werden, sagt Thomas Dietrich, der als Gruppenleiter die Unternehmenskooperationen und Einstiegsprojekte beim AiF betreut. Das heißt: Die Kosten eines gemeinsamen Projektes zweier Unternehmen können mit bis zu 600.000 veranschlagt werden. Entweder könnten pro Unternehmen ein Einstieg- und ein Kooperationsprojekt oder zwei Kooperationsprojekte gefördert werden.
Einstiegsprojekt
Mit dem Einstiegsprojekt können Unternehmer Zuschüsse zum Gehalt eigener Mitarbeiter oder eingekaufter Experten beantragen, die mit Forschung und Entwicklung beschäftigt sind. Maximal seien 160 Arbeitsstunden pro Mitarbeiter und Monat, sowie 10,5 Monate pro Jahr veranschlagbar. Von dieser Summe erstatte das AiF im Rahmen von Pro Inno zwischen 35 Prozent (alte Bundesländer) und 45 Prozent (neue Bundesländer), maximal 135.000 Euro pro Antragssteller.
Forschungspersonalaustausch
Das Forschungspersonalaustausch-Programm finanziert die Lohnfortzahlung eines Mitarbeiters, der Vollzeit-Lehrgänge oder an einer Hochschule einen Abschluss absolviert, oder einen Zuschuss zum Gehalt eines eingekauften Experten, der auch aus dem Ausland kommen kann. Zeitweilige Personaltransfers könnten unterhalb der Förderobergrenze von 125.000 Euro beliebig oft gefördert werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Erfinderzentrum Nord in Hannover
Hompage der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke AiF und die Info-Seiten zu Pro Inno
Die DtA Deutsche Ausgleichsbank betreut zahlreiche Förderprogramme, über die sie auf den Internet-Seiten informiert.
Zugleich unterhält die DtA lokale Beratungszentren und telefonische Beratung. Über Standorte und Rufnummern informiert Sie eine Übersicht auf den Seiten der DtA.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die zweite bundesweite Förderbank. Auf den Internet-Seiten der KfW finden Sie zahlreiche Informationen zu Förderprogrammen.
Die Bundesländer unterhalten auch eigene Förderbanken, eine Liste mit Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten der KfW.
Ab dem Sommer 2003 sollen die DtA und die KfW zur Mittelstandsbank verschmolzen und die jeweiligen Förderprogramme unter iherem Dach gebündelt werden.