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Passgenaues Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt darf nicht auf den Stundenlohn verteilt werden.

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09.11.2006

Recht

Passgenaues Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt darf nicht auf den Stundenlohn verteilt werden.

Urlaubsentgelt darf nicht auf den Stundenlohn verteilt werden.

Arbeitgeber, die Urlaubsentgelt auf den Stunden- oder den Tageslohn verteilen, verstoßen damit gegen die Arbeitszeitrichtlinie. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei einer Klage zweier Mitarbeiter eines britishen Unternehmens. Der Arbeitgeber der beiden Kläger hatte das Urlaubsentgelt so ausgezahlt, dass es in die Stundenlöhne einbezogen wurde.

Nach englischem Recht ist diese Regelung zulässig. Der EuGH musste jedoch entscheiden, ob sie auch mit der Arbeitszeitrichtlinie vereinbar war. Wie der EuGH betonte, hat jeder Arbeitnehmer nach der Arbeitszeitrichtlinie Anspruch auf vier Wochen bezahlten Mindesturlaub im Jahr. Dieser Anspruch dürfe außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abgegolten werden. Zudem hätten die Arbeitnehmer Anspruch darauf, finanziell während dieses Urlaubs über vergleichbare Mittel zu verfügen wie zu den Zeiten, zu denen sie arbeiten.

EuGH: Az. C-131/04 und Az. C-257/04

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