Im Sommer hatte noch das Finanzgericht Baden-Württemberg zugunsten eines Ehepaares entschieden, das den Steuerbonus zweimal ansetzen wollte. Die Richter hatten im Gesetz keine Hinweise gefunden, die eine Beschränkung auf einen einzigen Haushalt vorsehe.
Der Bundesfinanzhof hingegen fand im Gesetz keine Hinweise, die für die mehrfache Nutzung des Bonus sprechen würden, betonten die Richter. Die Begrenzung auf maximal 1200 Euro pro Jahr (20 Prozent von maximal 6000 Euro Arbeitskosten) gelte unabhängig von der Zahl der Haushalte.
Folglich hätten zusammen veranlagte Ehegatten auch nur einmal Anspruch auf den Bonus.
(jw)