Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

BGen

Per Gesetzesnovelle aus der Krise?

Miese Auftragslage trifft auf wachsende Belastungen: So düster stellt sich nicht erst dieser Tage die Lage im Bau- und Ausbaugewerbe dar. Doch es gibt Lichtblicke: Mit einem neuen Lastenausgleichsverfahren sollen die Bau-Berufsgenossenschaften und damit die gesamte Branche entlastet werden.

Miese Auftragslage trifft auf wachsende Belastung aus Lohnnebenkosten und Sozialabgaben. So düster stellt sich nicht erst dieser Tage die Lage im Bau- und Ausbaugewerbe dar. Vor diesem Hintergrund wirken die neuerlichen Beitragssteigerungen, die die Bau-Berufsgenossenschaften erheben, nun wie der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Doch nicht nur die Betriebe klagen. Auch die gesetzliche Unfallversicherung sieht sich aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage ihrer Versicherten immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Und das, obwohl die Lasten annähernd konstant sind.

Berufsgenossenschaften sollen entlastet werden

Jetzt hat sich die Bundesregierung der schon lange bekannten Problematik angenommen und sich für eine Neuregelung des Lastenausgleichs innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung eingesetzt. Vor der Sommerpause gab nun auch der Bundesrat sein Okay, so dass die rot-grüne Gesetzesnovelle in Kraft treten kann. Zielrichtung des Regelwerks: Die Berufsgenossenschaften (BGen) im Baubereich sollen im Sinne der Solidargemeinschaft auf Kosten anderer BGen um rund 70 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

Den Oppositions-Fraktionen von CDU/CSU und FDP sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) geht die geplante Neufassung indes nicht weit genug. Einhellige Meinung: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber: Anstatt hier mutig voranzuschreiten, werde lediglich ein Reförmchen beschlossen, monierte beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Gerald Weiß aus Groß-Gerau in der abschließenden Debatte im Bundestag. Der vorgeschlagene Weg zur Verbesserung dieses Lastenausgleichs wird nicht zum Erfolg führen, meinte er. Viel mehr gehe kostbare Zeit für die Betriebe verloren, die wirklich auf der Kippe stünden.

Union und FDP hatten ebenso wie der ZDB für eine Überprüfung des Leistungskatalogs der BGen plädiert. Dabei fordert die FDP eine klare Differenzierung zwischen dem allgemeinen Lebensrisiko und betriebsspezifischen Risiken. Außerdem machen sich die Liberalen für schärfere Definitionen der Wegeunfälle und der Berufskrankheiten stark.

Schwarzarbeiter künftig ausgeschlossen?

Ähnliche Ansätze verfolgen auch Baugewerbe und Bauindustrie. In einem gemeinsamen Parlamentarierbrief fordern beide Spitzenverbände die Neuordnung der Verhältnisse von Unfall- und Altersrente. Es könne nicht sein, dass immer dann, wenn ein Versicherter Anspruch auf beide Leistungen hat, die Rente der Unfallversicherung ungekürzt weiter gezahlt und auf die Altersrente angerechnet werde. Genauso wenig hinnehmbar sei die Tatsache, dass Schwarzarbeiter nach wie vor Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.

Ähnlich sehen das auch die BGen selbst, verweisen aber gleichzeitig auf ihre Rolle als ausführendes Organ, das den Weisungen des Gesetzgebers unterliegt. Das jetzt verabschiedete Gesetz sei schon ein Erfolg, meint Johann Schneck, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bau-BG Hannover. Es handelt sich um einen Kompromiss, der die Interessen der zahlenden Berufsgenossenschaften mit berücksichtigt. Die weitere Entwicklung in der gewerblichen Wirtschaft und insbesondere in der Bauwirtschaft wird zeigen, ob nachjustiert werden muss.

Dass nachgebessert werden muss, steht nach Einschätzung von Felix Pakleppa, Leiter der Abteilung Sozialpolitik beim ZDB, fest. Spätestens dann, wenn die Beitragssätze weiter steigen. Und davon sei aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung am Markt auszugehen trotz der Neuregelung.

Warum die Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen

Eine der Hauptursachen für die explodierenden Beiträge der Berufsgenossenschaften (BGen) sind die sinkenden Einnahmen.

Die Beiträge orientieren sich bekanntlich an den Bruttolohnsummen der Betriebe für die jeweilige Branche. Beispiel Bauwirtschaft: Hier waren 1995 noch gut 1,5 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt. 1999 waren es dagegen nur noch 1,1 Millionen Tendenz bis heute weiter fallend.

Diese Entwicklung hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bruttolohnsumme. Während die der Beitragsberechnung zu Grunde liegende Bruttolohnsumme im Durchschnitt aller Branchen seit 1995 um knapp fünf Prozent stieg, ist sie im gleichen Zeitraum in der Bauwirtschaft um mehr als 14 Prozent gesunken. Für zusätzlichen Druck sorgt außerdem die ausländische Niedriglohnkonkurrenz. Denn obgleich die BGen verpflichtet sind, auch ausländische Unternehmen und deren Mitarbeiter bezüglich der geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen, zahlen diese Betriebe obgleich in Deutschland aktiv keine Beiträge in die Unfallversicherung ein.

Und noch ein weiterer Faktor lässt die Rechnungen der BGen in die Höhe schnellen: das Insolvenzgeld. Diese Mittel, von denen bei einer Unternehmenspleite die Arbeitnehmer profitieren, müssen die BGen seit 1974 im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit einziehen.

Vorschriften um ein Drittel gestrichen

Die Berufsgenossenschaften haben ein Drittel der geltenden Vorschriften rund um die gesetzliche Unfallversicherung ersatzlos gestrichen. Damit haben sie einen ersten Teilerfolg erreicht.

Wie berichtet, hatte der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) im Dezember vergangenen Jahres angekündigt, rund die Hälfte der bestehenden Regelungen zu streichen. Ziel: Die Betriebe sollen nachhaltig von unnötiger Bürokratie entlastet werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung hat der HVBG nun kürzlich in Magdeburg unternommen. Nach dem dort gefassten Beschluss gelten nun noch 85 der bisher 128 BG-Vorschriften. Damit werden die Betriebe von unnötigem bürokratischen Ballast entlastet, betonte Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HVBG.

Er kündigte an, dass bis zum Ende des Jahres weitere 20 Vorschriften gestrichen werden sollen, ohne dass die Sicherheit der Beschäftigten darunter leidet. Das Vorschriftenwerk könnte nach seiner Einschätzung noch weiter entschlackt werden, da vieles doppelt geregelt sei.

Während wir mit Vorschriftenabbau und Entbürokratisierung Ernst machen, baut der Staat sein Vorschriftenwerk im Arbeitsschutz noch weiter aus, monierte Eichendorf. Mittelfristig wollten die Berufsgenossenschaften daher noch weitere Vorschriften abbauen. Denn etwa zehn Basisvorschriften reichten aus, um den Betrieben Leitlinien für ihre Präventionsarbeit und -verantwortung zu geben.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Zehn Minuten für mehr Sichtbarkeit und bessere Bedingungen: Das Handwerk ruft zu einem bundesweiten Aktionstag auf.

#zeitzumachen

Gegen Bürokratie: Bundesweiter Aktionstag am Freitag

Gegen bürokratische Belastungen: Am 19. Januar lässt das Handwerk um 11 Uhr die Arbeit ruhen, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Sind Sie auch dabei?

    • Politik und Gesellschaft
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit um 41 Cent angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Er steigt 2024 um 41 Cent – das hat auch Folgen für Minijobs.

Beschlossene Sache: Bundesrat und Bundestag haben die degressive AfA für den Wohnungsbau beschlossen.

Politik und Gesellschaft

Was das Wachstumschancengesetz für den Wohnungsbau bedeutet

Grünes Licht für das Wachstumschancengesetz: Damit kommt die degressive Abschreibung für den Wohnungsbau – 5 Prozent, für 6 Jahre. Welche Baubetriebe davon profitieren und welche nicht.

    • Politik und Gesellschaft
Schluss mit Handwerk: Michael Hoff hat seinen Straßenbaubetrieb in Husum geschlossen. Der Grund: Die Arbeit mache „keinen Spaß mehr, wenn jeder Handschlag derart überreguliert und kontrolliert wird“.

Politik und Gesellschaft

Betrieb geschlossen „bevor uns die Bürokratie kaputt macht“

Michael Hoff liebt seine Arbeit. Doch die Bürokratie sei für einen Handwerksbetrieb nicht mehr zu bewältigen. Trotz guter Auftragslage zieht Hoff die Konsequenzen.

    • Politik und Gesellschaft