Bundestagsbeschluss: Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.
Foto: marcus_hofmann - stock.adobe.com
Bundestagsbeschluss: Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.

Personal

Pflegeversicherung: Beiträge sollen zum 1. Juli 2023 steigen

Grünes Licht vom Bundestag für die Pflegereform: Wie viel Versicherte künftig für ihre Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, wie viele Kinder sie haben.

Der Bundestag hat die umstrittene Pflegereform verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 angehoben wird, um die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Mehreinnahmen von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Aktuell liegt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose zahlen 3,4 Prozent. 

Wie hoch der Beitragssatz ist, hängt künftig davon ab, ob und wie viele Kinder die Versicherten haben. Laut Gesetz soll es sechs verschiedene Beitragssätze geben:

  • Am teuersten wird es für Kinderlose. Sie sollen einen Beitragssatz von 4 Prozent zahlen.
  • Eltern zahlen generell 0,6 Prozent weniger, also maximal 3,4 Prozent.
  • Allerdings sind für Eltern noch weitere Abschläge möglich.
  • Wer mindestens zwei Kinder hat, zahlt einen reduzierten Beitragssatz – aber nur während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Der Abschlag pro Kind beträgt 0,25 Prozentpunkte.
  • Eltern mit fünf und mehr Kindern zahlen jedoch einen Mindestbeitragssatz von 2,4 Prozent.
  • Nach der Erziehungszeit entfällt der Abschlag für Eltern wieder. Sie zahlen dann den regulären Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.

Der Arbeitgeberanteil beträgt laut Bundesgesundheitsministerium einheitlich 1,7 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 2,3 Prozent (Kinderlose), 1,7 Prozent (1 Kind), 1,45 Prozent (2 Kinder), 1,2 Prozent (3 Kinder), 0,95 Prozent (4 Kinder) oder 0,7 Prozent (5 und mehr Kinder).

Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!

Auch interessant:

Diese Pflichten kommen 2023 auf Arbeitgeber zu

Auch das Jahr 2023 bringt wieder zahlreiche Neuerungen mit sich. Diese 10 Pflichten sollten Handwerksunternehmer kennen.
Artikel lesen

Sozialversicherungsausweis abgeschafft: Was sich jetzt ändert

Auf den Sozialversicherungsausweis folgt der Versicherungsnummernachweis. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Schwarzarbeitskontrollen?
Artikel lesen

Für Gutverdiener steigen die Sozialabgaben 2023

Im kommenden Jahr steigen die Sozialversicherungsbeiträge für Besserverdiener. Auch Selbstständige zahlen dann mehr für Kranken- und Rentenversicherung.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ab 1. Juli greift die Pflegereform: Insbesondere für Mitarbeitende ohne Kinder wird der Beitrag deutlich teurer.

Personal

Sozialversicherung: Diese Beiträge gelten 2023 für Arbeitgeber

In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Arbeitgeber je die Hälfte des Beitrags. Anders sieht es seit dem 1. Juli in der Pflegeversicherung aus.

    • Personal
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit um 41 Cent angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Er steigt 2024 um 41 Cent – das hat auch Folgen für Minijobs.

Beschlossene Sache: Bundesrat und Bundestag haben die degressive AfA für den Wohnungsbau beschlossen.

Politik und Gesellschaft

Was das Wachstumschancengesetz für den Wohnungsbau bedeutet

Grünes Licht für das Wachstumschancengesetz: Damit kommt die degressive Abschreibung für den Wohnungsbau – 5 Prozent, für 6 Jahre. Welche Baubetriebe davon profitieren und welche nicht.

    • Politik und Gesellschaft
Bauhandwerker dürfen künftig zwar noch Gerüste aufstellen, doch müssen sie ab 1. Juli 2024 einige Punkte beachten.

Politik und Gesellschaft

Aufstellen von Arbeits- und Schutzgerüsten: Das ändert sich ab 1. Juli 2024

Handwerksbetriebe, die bisher Baugerüste aufgestellt oder verliehen haben, aufgepasst: Darum sollten Sie prüfen, ob Sie künftig eine zusätzliche Rolleneintragung benötigen.

    • Politik und Gesellschaft