Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Pfusch am Bau ist nicht versichert

Eine undichte Fuge, ein nasser Keller, eine teure Sanierung: 24.000 Euro musste ein Handwerker selbst für die Beseitigung eines Schadens zahlen. Die Betriebshaftpflichtversicherung verweigerte die Zahlung - zu Recht.

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden hat, muss eine Haftpflichtversicherung vom Handwerker durch unsachgemäße Arbeiten verursachte Schäden nicht übernehmen.

Geklagt hatte ein Bauunternehmer, der die Schäden nach einem Wassereinbruch in einem von ihm errichteten Keller beseitigen musste. Rund 24.000 Euro kostete es ihn, den Keller zu sanieren und trockenzulegen. Diesen Betrag wollte er sich nun von seiner Versicherung erstatten lassen. Seine Argumentation: Der einzige Mangel seiner Arbeit eine undichte Fuge gewesen. Daher handele es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, für die Versicherungsschutz bestehe.

Die Versicherung hielt gleich doppelt dagegen: Nach ihrer Auffassung handelte es sich bei der Sanierung um Nachbesserungsarbeiten, die zur Vertragserfüllung gehörten. Daher bestehe kein Versicherungsschutz. Zudem seien die Ausgaben nur entstanden, um Mängel zu beseitigen. Insbesondere sei der Estrich mangelhaft errichtet und nicht erst durch den Wassereinbruch beschädigt worden.

Das OLG entschied zugunsten der Versicherung: Gewährleistungsansprüche aus einer mangelhaften Leistung seien nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. In diesem Fall hätte das Bauunternehmen einen mangelfreien Keller erstellen müssen. Doch schon durch die undichte Fuge sei ihr Werk "in gravierender Weise mangelhaft" gewesen. Da der Mangel bei Eintritt des Wasserschadens nicht behoben war, konnte "Mangelfreiheit" danach nur noch durch eine komplette Sanierung hergestellt werden - und nicht etwa nur durch Abdichtung der Fuge.

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Leistungsmängel in der Versicherung

Die Tücken der Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Allerdings deckt sie nicht jeden Schaden. Bei den Folgen durch Leistungsmängel schauen die Versicherer sehr genau hin.

    • Unternehmensfinanzierung

Betriebsausgaben

Hatten Sie je einen größeren Versicherungsfall?

Betriebshaftpflicht, Elementarschäden, Berufsunfähigkeit: Wichtige Versicherungen für Handwerker gibt es einige. Mussten Sie auf Ihren Schutz schonmal vertrauen?

    • Betriebsausgaben

Betriebsausgaben

Die 7 teuersten Fehler bei der Betriebshaftpflicht

Bei der Betriebshaftpflicht können nicht nur Lücken im Versicherungsschutz teuer für Handwerker werden. Ein Experte verrät, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

    • Betriebsausgaben

Recht

Unterlassene Mängelbeseitigung: Gericht berechnet den Schaden

Welchen Schadensersatzanspruch haben Auftraggeber, wenn sie einen Baumangel nicht beseitigen lassen? Diese Frage musste ein Gericht im Fall eines Handwerkers beantworten.

    • Recht, Baurecht