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Tipps

Planungsbedarf auf beiden Seiten

Der eine sucht einen Nachfolger für seinen Betrieb, der andere startet gerade in die Selbstständigkeit. Übergeber wie Übernehmer treffen sich auf einem "Umsteigebahnhof". Hilfreich sind dabei einige klare "Fahrplanhinweise".

Was der Übergeber bedenken sollte:

Die Nachfolgeregelung ist Teil der Unternehmerleistung: Befassen Sie sich rational und emotional mit dem Ende Ihrer Ära. Begreifen Sie Ihren Abschied als natürlichen Vorgang und Chance für die Zeit "danach".

Schieben Sie die Nachfolgefragen nicht länger auf: Es sind mehr Fragen als erwartet, sie sind komplizierter als zunächst vermutet. Rat – vor allem im steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsbereich – scheint geboten, mindestens zwei bis fünf Jahre vor Übergabe.

Setzen Sie sich erreichbare persönliche und berufliche Ziele für die Zeit danach: Gestalten Sie selbst Ihre Nachfolge als Projekt und geben Sie sich sachliche und zeitliche Vorgaben. Setzen Sie Schwerpunkte. Senden Sie klare Signale aus an Partner wie Lieferanten und Kunden, an Ihre Familie u. die Mitarbeiter.

Machen Sie sich am besten sofort entbehrlich: Leicht gesagt, aber nur so vermitteln Sie nachvollziehbar den Eindruck, der Betrieb liefe auch ohne . Vielleicht ist es auf den ersten Blick kurios, doch es steigert den Wert des Betriebes erheblich, weil durch Ihren Weggang den Betriebsmotor nicht ins Stottern gerät.

Setzen Sie sich auf den Stuhl des anderen: Machen Sie sich ein Bild vom Übernehmer. Welche berufliche und menschliche Qualifikation erfordert eine erfolgreiche Betriebsfortführung vom Übernehmer? Das gilt vor allem, wenn Sie über Verrentungslösungen oder Verpachtungen mit der wirtschaftlichen Zukunft "Ihres" Betriebes verbunden bleiben.

Greifen Sie das Problem selbst aktiv an: Nehmen Sie den Rat von Kammern, Banken, Verbänden und freien Beratern in Anspruch. Lassen Sie Außenstehende beurteilen, aber machen Sie sich dann Ihr eigenes Bild.

Lassen Sie der gesetzlichen Erbfolge keine Chance: Gestalten Sie rechtzeitig selbst durch testamentarische Vorkehrungen. Lassen Sie sich von erfahrenen Anwälten erläutern, wie etwa Pflichtteilsansprüche im Erbfall ein Familienunternehmen schlagartig an den finanziellen Rand bringen können.

Nehmen Sie sich Zeit für verschiedene steuerliche Gestaltungsmodelle, bleiben Sie für den Nachfolger flexibel: Ihr Steuerberater schneidert gemeinsam mit Ihrem Anwalt einen Maßanzug. Er muss für Sie und den Nachfolger passen.

Lassen Sie den Wert Ihres Betriebs zeitnah ermitteln: Das birgt nicht selten unangenehme Überraschungen. Manchmal muss die Braut erst geschmückt, der Betrieb erst verkaufsfähig gemacht werden.

Erstellen Sie einen Stufenplan für die Übergabe: Bestehend aus Situations- und Zielanalyse, Betriebsbewertung, Kontaktmarketing , Steuer- und Rechtsgestaltung, Organisations- und Zeitplan.

Auch der Übernehmer muss planen:

Der Betrieb existiert, er ist im Markt, ein eingespieltes Team stellt Leistung vom ersten Tag an bereit: Sie können sich von Anfang anauf Ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren.

Taxieren Sie neben dem Übernahmepreis auch den Bedarf an Ersatzinvestitionen in den ersten drei Jahren: Nicht selten birgt dies existenzielle Risiken, weil die eigenen finanziellen Linien ausgeschöpft sind.

Machen Sie sich über die Flexibilität vorhandener Mitarbeiter ein möglichst genaues Bild: Beantworten Sie sich die Frage, ob Ihre Mannschaft auch einem neuen Kurs folgt.

Planen Sie sachlich und zeitlich Ihre Übernahme: Stimmen Sie diesen Fahrplan mit Ihrem Übergeber ab, und lassen Sie ihn an Ihren Vorstellungen teilhaben. Das erleichtert ihm die Entscheidung für Sie.

Lernen Sie das Übergabeunternehmen so realistisch wie möglich einzuschätzen: Wenn Sie darin wenig Übung haben, nehmen Sie die Hilfe von Beratern in Anspruch. Sind Sie vertraut mit der Branche, suchen Sie den Kunden- und Lieferantenkontakt.

Übernahme bedeutet Nachfolge: Anders als bei der Neugründung ist der Betrieb mit seinen Strukturen stärker geprägt. Sagt Ihnen diese Prägung zu, wieviel müssen Sie verändern? Trägt die Ökonomie solcher Veränderungen?

Bei der Übernahme ist das Orchester schon da: Besonders Ihre Finanziers möchten gern wissen, welche Töne Sie ihm zu entlocken vermögen, ob es Ihnen gelingt, die Marktarena genau so gut, vielleicht besser oder aber schlechter zu füllen als Ihr Vorgänger.

Nehmen Sie sich Zeit : Prüfen sie verschiedene steuerliche Gestaltungsmodelle und bleiben Sie so für den Übergeber flexibel.

Machen aus der Übernahme einen Generationenvertrag mit Ihrem Übergeber: Regeln Sie präzise die Eckdaten der Übernahme, zeigen Sie Verständnis für die andere Seite und machen Sie auf jeden Fall deutlich, was ganz unverzichtbar für Sie ist.

Erstellen Sie einen Stufenplan für die Übergabe: Bestehend aus Soll-Ist-Analyse, Betriebsbewertung, Organisations- und Zeitplan usw.

Für beide Seiten gilt: Nicht im Alleingang

Auf fachlichen Rat - sei es durch Steuerberater, Handwerkskammer und andere Experten - sollten Sie bei all ihren Überlegungen nicht verzichten.

Harald Pflüger

Unser Autor Dipl.-Kfm. Harald Pflüger ist selbstständiger Wirtschaftsberater in Hamburg. Zu seinen Schwerpunkten zählen betriebliche Schwachstellenanalysen, Chefberatung (Coaching) und Betriebsübergaben. Pflüger Consulting, Pf. 55 0923, 22569 Hamburg Tel. (o4o) 86 66 35 - 66, Fax -67, e-mail: pflueger-consulting@t-online.de

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