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Steigende Spritpreise

Pleite an der Zapfsäule?

Die Spritpreise steigen und steigen. Experten rechnen gar mit einem Literpreis von 4 Euro. Dabei stöhnen Handwerker heute schon unter den Benzinkosten: Viele trauen sich nicht, die steigenden Preise auf ihre Kunden umzulegen. Wie lange noch?

Kaum ziehen die Ölpreise wieder an, schon malen Fachleute die Zukunft in noch schwärzeren Farben: Innerhalb der nächsten zehn Jahr könne sich der Ölpreis verdoppeln, der Liter Super gar vier Euro kosten, warnt Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in der Bild-Zeitung.

Und wie reagieren die Unternehmen auf die immer höheren Spritkosten? Noch trauen sich viele Firmen nicht, ihre Kunden damit zu belasten, wie die Zevener Zeitung berichtet: Wir können die Kosten für den teuren Sprit nicht weitergeben, denn die Preise sind ausgelutscht, erklärt zum Beispiel Manfred Kohl vom Electronic-Team Zeven. Auch Rudolf Roose, Chef eines Haustechnikbetriebs in Zeven, muss die Mehrkosten verkraften, weil die Aufträge sonst an die Konkurrenz gehen.

Die beiden Handwerker versuchen, den hohen Spritpreise aus dem Weg zu gehen: So bemüht sich Kohl um Aufträge mit möglichst kurzer Anfahrt. Roose hingegen steigt auf Erdgasfahrzeuge um, das ist deutlich sparsamer als Benzin.

Doch ist das auf Dauer eine Lösung? Wie lange können es sich Betriebe leisten, Kunden nicht mit den gestiegenen Energiepreisen zu behelligen? Wie schätzen Sie die Lage ein? Schreiben Sie uns einen Leserbrief

So legen Sie die Spritkosten richtig um

Fahrzeugkosten

Spritkosten, Versicherungen, Unterhalt und Anschaffungskosten können Sie als Fahrzeugkosten auf Ihre Kunden umgelegen. Entweder kilometergenau und mit unterschiedlichen Kosten je nach Wagentyp, oder Sie stellen gestaffelt Entfernungspauschalen in Rechnung, zum Beispiel für fünf, zehn, 15 oder 20 Kilometer.

Fahrzeiten

Verbraucherschützer empfehlen, dass die Fahrtzeit weniger als die Arbeitszeit kosten sollte, weil der Wagnisaufschlag bei der Anfahrt entfallen könne. Wer Diskussionen mit den Kunden vermeiden möchte, sollte sich daran halten. Wer jedoch Fahrtzeiten zum gleichen Satz wie Arbeitszeiten abrechnen will, sollte das mit dem Kunden vorher vereinbaren. Abrechnungen in Intervallen zum Beispiel von fünf oder zehn Minuten sind in der Regel unproblematisch..

Rechnung

Weisen Sie die Kosten für Fahrzeug und Fahrtzeit in der Rechnung getrennt aus. Haben Sie mit dem Kunden eine Anfahrtspauschale vereinbart, dann genügt dieser Posten in der Rechnung.

(jw)

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