Unternehmer haben viele Möglichkeiten, sich gegen die Folgen von Unfällen abzusichern. Doch welches Angebot bietet den richtigen Schutz? Entscheidend sei es, zunächst die großen Risiken abzusichern, betont Stefan Jans vom Bund versicherter Unternehmer.
Krankengeld und Berufsunfähigkeit
Daher seien zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und ein gesetzliches Krankengeld oder ein privates Krankentagegeld wichtig: das Krankengeld als Ausgleich für die Tage, an denen ein Unternehmer durch Krankheit im Betrieb ausfällt, die BU für den Fall, dass Krankheit oder Unfall dauerhaft an der Ausübung des Berufs hindern.
Berufsgenossenschaft
Ebenfalls empfiehlt Jans Unternehmern die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzlicher Unfallversicherung. In einigen BG sei die Mitgliedschaft für Unternehmer Pflicht, in anderen freiwillig möglich. Sie leisten Heilkosten, Renten, Verletztengeld und Hinterbliebenenrenten bei Unfällen im Beruf oder auf dem Weg von und zur Arbeit, und auch bei manchen Berufskrankheiten.
Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherungen könnten zu diesen anderen Policen eine sinnvolle Ergänzung sein, sagt Jans. Sie leisten Invaliditätsentschädigungen als Kapitalabfindung oder lebenslange Renten bei allen Unfällen des täglichen Lebens (und nicht nur bei privaten Unfällen, wie irrtümlich in der vorherigen Ausgabe berichtet). "Interessant ist die private Unfallversicherung für die kleineren Fälle von Invalidität", betont Jans. Die BU zahle erst ab 50 Prozent Invalidität, die BG in der Regel erst ab 20 Prozent, doch private Unfallversicherungen springen häufig schon vom ersten Prozent an ein. Und warum braucht man dann noch eine gesetzliche Unfallversicherung? "Es wäre schwierig, alle Leistungen der BG im gleichen Umfang privat abzusichern und häufig auch wesentlich teurer."
Interessant sei die private Unfallversicherung auch für all jene, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder deren Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus Gesundheitsgründen abgelehnt wurde. "Die private Unfallversicherung ist zwar kein vollwertiger Ersatz, aber sie deckt einen Teil des Risikos ab - ohne umfassende Gesundheitsprüfung."
(jw)