Die GoBD sorgen weiter in vielen Betrieben für Verunsicherung. Es geht um die Regeln zur digitalen Buchführung. GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Nun hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. einen GoBD-Praxisleitfaden entwickelt, an dem sich kleine und mittelständische Betriebe und ihre Steuerberater orientieren können. Der Leitfaden liefert den Betrieben das erforderliche Hintergrundwissen, gibt Anwendungshinweise und stellt umstrittene Punkte der GoBD praxisnah dar.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat an der Erarbeitung des Leitfadens maßgeblich mitgearbeitet und sich insbesondere für die Belange der kleinen Betriebe eingesetzt. „Mit dem jetzt veröffentlichten Praxisleitfaden ist die bislang bestehende Lücke bei GoBD-Hilfestellungen für die betriebliche Praxis geschlossen worden“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Ungeachtet dessen würden die GoBD gerade kleine Handwerksbetriebe vor immense Herausforderungen stellen. „Wir als Handwerksorganisation bleiben aufgerufen, hier Unterstützung zu geben“, so Schwannecke. Alle Unsicherheiten könne der Leitfaden zwar nicht ausräumen, so der ZDH. Doch er biete den Betrieben das notwendige Wissen, um qualifizierte Entscheidungen zur Organisation der elektronischen Buchführung treffen zu können.
Download: Der ca. 200 Seiten starke Leitfaden kann als PDF kostenlos über ein Onlineformular heruntergeladen werden unter svg.to/gobd-leitfaden
Weitere Artikel zum Thema: