Nutzt ein geschäftsführender GmbH-Gesellschafter oder dessen Familienmitglied ohne entsprechende Vereinbarung einen Firmenwagen auch privat, so muss dem Gewinn der GmbH der Wert der Privatnutzung hinzugerechnet werden: Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Doch wie muss der Wert dieser Privatnutzung ermittelt werden?
Aufschluss zu der Wertermittlung im Rahmen einer solchen verdeckten Gewinnausschüttung gibt ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen I R 70/04). Die Höhe der Privatnutzung ist nach Auffassung der Münchner Richter bei verdeckten Gewinnausschüttungen nicht nach der Ein-Prozent-Regelung, sondern nach den Maßstäben des Fremdvergleichs zu ermitteln.
Tipp: Ist der Listenpreis hoch und das Auto hat kaum nennenswerte Aufwendungen, weil es zum Beispiel schon abgeschrieben ist, dann fahren Sie mit einer Schätzung der privaten Kilometer meist günstiger. Ist der Listenpreis dagegen sehr niedrig und die Kosten für das Fahrzeug sind sehr hoch, sollten Sie sich nicht gegen die pauschale Ein-Prozent-Regelung wehren.