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Zuschüsse zur Vorsorge sind nicht steuerfrei

Problematische Gehaltsextras

Beteiligt sich der Arbeitgeber an Zusatzversicherungen zur Zukunftsvorsorge, so gilt das ab 2014 als steuerpflichtiger Lohn.

Für maximal 44 Euro im Monat können Sie Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachleistungen spendieren. Das können zum Beispiel Tankgutscheine oder Geschenkgutscheine sein. Nicht als Sachbezug gilt jedoch, wenn sich der Arbeitgeber an einer privaten Krankentagegeldversicherung oder Pflegezusatzversicherung beteiligt. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen
Schreiben klargestellt.

Nach Ansicht des BMF stellt die Übernahme von Beiträgen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers steuerlich einen Barlohn dar. Das gilt zum Beispiel für Vorsorge für Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Tod. Solche Beiträge seien demnach zum Arbeitslohn hinzuzurechnen und entsprechend zu versteuern. Gleiches gelte für Versicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber für Angehörige des Arbeitnehmers übernimmt.

Dabei spiele es keine Rolle, wer die Versicherung abschließt: „Dem Arbeitnehmer fließt Arbeitslohn in Form von Barlohn zu, wenn er Versicherungsnehmer ist und der Arbeitgeber die Beiträge des Arbeitnehmers übernimmt. Auch wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die versicherte Person der Arbeitnehmer, führt die Beitragszahlung des Arbeitgebers in der Regel zum Zufluss von Barlohn.“

Die Finanzämter sollen diese Regelungen allerdings erst ab 2014 anwenden, auf Lohnansprüche die nach dem 31. Dezember 2013 entstehen.


(jw)

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