Nicht vergessen: Bereits seit Dezember müssen Autofahrer auf Verlangen die Bescheinigungen der letzten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) vorlegen. Trotz gültigem Stempel heißt es sonst: Zweitschrift besorgen oder neue Untersuchung. Käufer von Gebrauchtwagen sollten sich deshalb unbedingt die letzten Prüfbescheinigungen aushändigen lassen. Die Experten der Prüforganisation Dekra raten sogar, die Übergabe der Dokumente in den Kaufvertrag einzutragen.
Prüfbescheinigungen bei Gebrauchten
Prüfbescheinigungen bei Gebrauchten
Käufer von Gebrauchtwagen sollten sich unbedingt die Unterlagen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung aushändigen lassen.