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Foto: handwerk.com

Nach wochenlanger Fehlersuche im Bad

Putzteufel will nicht zahlen

Wegen eines Wassertropfens an der Decke unter dem Badezimmer wurde SHK-Meister Matthias Wendt zum Kunden gerufen. Eine wochenlange Fehlersuche folgte. Für den Kunden war sie erfolgreich, für den Handwerker nicht.

Bis heute hat Matthias Wendt für seine Arbeit keinen Cent gesehen. „Was mich ärgert, ist, dass ich für meine Kunden wirklich fast alles möglich mache und am Ende als Verlierer dastehe“, sagt der Unternehmer aus Wittenberg in Sachsen-Anhalt.

Rückblick: Was war passiert?
Von einem Kunden wurde der Handwerker zu sich gerufen, weil er an der Decke im Flur unter dem Badezimmer Wassertropfen gesichtet hatte. SHK-Meister Matthias Wendt kannte den Anrufer: Denn zwei Jahre zuvor hatte er bei ihm eine Badsanierung vorgenommen, die Gewährleistungsfrist war noch nicht abgelaufen.

Unter anderem hatte er eine Dusche mit geringer Einstiegshöhe installiert und aus dem Bereich der Duschschräge nach vorne gezogen. Die Sanierung sei von beiden Seiten her reibungslos verlaufen.

Jetzt also ein Schaden. In Sorge, dass der Schaden durch seine Arbeiten entstanden sein könnte, fuhr Wendt zum Kunden und machte sich dort ein Bild der Lage. Nach den ersten Prüfungen an der Silikonfuge der Duschwanne und der Fliesenfuge am Boden, konnte er nichts feststellen.

Die Fehlersuche beginnt
Um die Ursache des austretenden Wassers zu finden, fing Wendt mit der Suche unter der Badewanne an. Mit einer vom Kunden zur Verfügung gestellten Webcam suchte er nach austretendem Wasser unter dem Drempel – kein Erfolg.

Der nächste Verdacht fiel auf den Heizungsanschluss. Das zur Prüfung nötige Aufstemmen des Fußbodens hat der Handwerker zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht vorgenommen. Stattdessen hatte Wendt Dichtmittel besorgt, das er in die Heizung füllte, um zu schauen, ob wieder Wasser austreten würde.

Weil nach dem Duschen wieder Wasser aus der Decke tropfte, fuhr Wendt erneut hin. Er schlug dem Kunden vor, in den Hohlraum der Duschrückwand die Mauer vom Flur her aufzustemmen. Der Schaden im Bad sollte so gering wie möglich gehalten werden.

Doch es kam anders: Beim Aufstemmen traf Wendt eine Wasserleitung, die er dort nicht vermutet hatte. Den Schaden behob er aber umgehend wieder. Erkenntnis dieser Suche: Im Hohlraum der Dusche war auch alles trocken.

Nun beauftragte Wendt einen Fliesenleger, der die Duschwannenschürze teilweise entfernte. Als das Wasser dann über die Wände und die Duschfläche lief, wurde beim Kontrollieren der Silikonfuge eine kleine Stelle entdeckt. Dort war die Verbindung zwischen Duschwanne und Silikon geringfügig gelöst. Die Fehlerquelle?

Fehler gefunden?
Doch nach dem erneuten Benutzen der Dusche lief wieder Wasser von der Decke. Die Suche mit einer Lupe an der Silikonfuge, ergab, dass sich kleine Löcher und Risse in der Fliesenfuge befanden. Endlich war der Fehler gefunden: Denn das Füllen dieser kleinen Löcher mit einer Wasserkanüle zeigte, dass unter der Duschwanne wieder Wasser austrat.

Es stellte sich heraus, dass der Kunde zum Reinigen des Bades ein bestimmtes Mittel verwendet hatte. Der Hersteller des Fliesenmörtels konnte bestätigen, dass die Chemikalie den Mörtel angegriffen hat. Das Reinigungsmittel war die Ursache für den Fehler.

Damit stand also fest, dass SHK-Meister Wendt zwei Jahre zuvor bei der Badsanierung nicht gepfuscht hatte. Das bescheinigte ihm auch der Kunde – allerdings nur mündlich.

Fehler gefunden, aber der Kunde will nicht zahlen - lesen Sie Seite 2!

"Ich habe Sie nicht beauftragt, hier etwas zu reparieren."

Empörter Kunde …

Wendt stellte seinen Aufwand in Rechnung. Die Antwort des Kunden darauf nahm der Unternehmer mit Entsetzen auf. Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Kunden:

„Sehr geehrter Herr Wendt,
hiermit lege ich Widerspruch zur Rechnung Nr. 215049 ein. Begründung:
Ich hatte Ihnen nur einen Wasserschaden im Rahmen der Gewährleistung „Reko Bad“ angezeigt. Alle Entscheidungen zum weiteren Vorgehen bei der Fehlersuche haben Sie als Fachmann getroffen. Ich habe Ihnen zur Unterstützung Ihrer Fehlersuche ausschließlich meine Beobachtung zum Wasserschaden mitgeteilt und Ihnen technisches Equipment (endoskopische Kamera) zur Verfügung gestellt.

Sie wurden von mir nicht beauftragt, die Heizung zu „reparieren“, diese Entscheidung haben Sie getroffen. Meine Nachfrage, ob ich meinen Heizungsservice beauftragen soll, hatten Sie abgelehnt. Ich hatte Sie auch nicht beauftragt, große Löcher in meinem Treppenhaus in die Wand zu schlagen. Sie haben weder einen schriftlich fixierten Auftrag zur Fehlersuche, noch habe ich Ihnen die in der Rechnung aufgeführten Arbeitsleistungen bestätigt.
Als absolut inakzeptabel ist die In-Rechnung-Stellung Ihrer Arbeitsfehler…“

… verunsicherter Handwerker
Dazu räumt der Handwerksmeister ein: „Natürlich habe ich mir keinen schriftlichen Auftrag geben lassen. Ich bezweifle, dass ich diesen überhaupt bekommen hätte. Es galt noch die Gewährleistungsfrist. Der Fliesen­leger wurde beim Badumbau durch den Bauherrn selbst beauftragt, hatte also auch mit meiner Leistung der Badsanierung 2013 nichts zu tun.

Im Nachhinein denke ich, dass ich mit meinem Handeln den Schaden für mich noch am geringsten gehalten habe. Denn wenn ich diese Lecksuche nicht Schritt für Schritt durchgeführt hätte, wäre eine andere Firma beauftragt worden, die bestimmt auch ganz anders und rigoroser vorgegangen wäre.“

Ihre Meinung: Matthias Wendt wollte den Fall an die Öffentlichkeit bringen und nach der Meinung anderer Kollegen fragen. Wie hätten Sie sich verhalten? Was hätte Wendt anders machen können? Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare.



(ja)

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