AdobeStock_335612404.jpeg
Foto: mdbildes - stock.adobe.com
Von Tochter mit Corona angesteckt: Mitarbeiterin muss ihren Urlaub in Quarantäne verbringen, ihre Urlaubstage bekommt sie aber nicht gut geschrieben.

Corona

Quarantäne im Urlaub: So wirkt sich das auf Urlaubsansprüche aus

Wegen einer Corona-Quarantäne im Urlaub fordert eine Mitarbeiterin von ihrem Arbeitgeber die Urlaubstage zurück. Erfolg hat sie dabei nicht.

Der Fall: Während ihres Urlaubs hat eine Mitarbeiterin Kontakt mit ihrer Tochter, die mit Covid-19 infiziert ist. Daher ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an. Wenige Tage später wird auch bei der Angestellten eine Infektion festgestellt, sodass das Gesundheitsamt die Quarantäne verlängert. Im Schreiben der Behörde steht, dass die Frau im Sinne des Infektionsschutzgesetzes als Kranke anzusehen sei. Die Angestellte fordert daraufhin von ihrem Arbeitgeber eine Gutschrift von zehn Urlaubstagen, doch der lehnt ab.  

Haben Reiserückkehrer Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Immer mehr Urlaubsorte werden zu Corona-Risikogebieten. Ob Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, hängt von zwei entscheidenden Faktoren ab.
Artikel lesen

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheidet zu Gunsten des Unternehmens, weil die Mitarbeiterin keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat. Eine Erkrankung sein gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen.

Die Nichtanrechnung von Urlaubstagen, die bereits bewilligt wurden, sei im Quarantänefall nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis eine Arbeitsunfähigkeit (AU) nachgewiesen wird. Aus dem Schreiben des Gesundheitsamtes ergebe sich aber nur, dass die Mitarbeiterin an Covid-19 erkrankt war. Eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit durch einen Arzt sei nicht vorgenommen worden. Eine AU-Bescheinigung sei jedoch erforderlich, da eine Covid-19-Infektion bei einem symptomlosen Verlauf nicht automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit führe.

Im Fall der an Corona-erkrankten Mitarbeiterin hat das Landesarbeitsgericht die Revision zugelassen. (Urteil vom 15. Oktober 2021, Az. 7 Sa 857/21)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung wegen Quarantäne?

Entschädigung für Mitarbeiter in Quarantäne gibt es nur unter strengen Bedingungen – und schon gar nicht für Azubis, wie dieser Betrieb feststellen musste.
Artikel lesen

Arbeitgeber ordnet Quarantäne an: Muss Lohn gezahlt werden?

Ohne behördliche Anordnung schickte ein Betrieb einen Mitarbeiter in Quarantäne. So entschied ein Gericht im Streit um die Lohnfortzahlung.
Artikel lesen

Corona-Quarantäne im Urlaub: Was ist mit den Urlaubstagen?

Wegen Corona muss eine Mitarbeiterin während des Urlaubs in Quarantäne. Die Urlaubstage fordert sie von ihrem Arbeitgeber zurück. Zu Recht?
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Vier Wochen Erholungsurlaub stehen auch Minijobbern mindestens zu.

Personal

So berechnen Sie den Urlaub für Ihre Minijobber

Auch Minijobbern stehen bezahlte Urlaubstage zu. Doch wie viele es pro Monat sind, hängt vom individuellen Vertrag und den Urlaubsregeln im Betrieb ab.

    • Personal
Mal raus und im Urlaub etwas anderes sehen: Das hilft bei der Erholung – in der Regel reichen dann zwei Wochen.

Auszeit richtig planen

Erholung im Urlaub: 7 Tipps für Chefs im Handwerk

Ihre Mitarbeitenden sind aus dem Urlaub zurück und jetzt sind Sie dran? 7 Tipps wie Sie relaxt wegfahren und gut erholt zurückkommen.

    • Work-Life-Balance
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Urlaubsanspruch

4-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage?

Wer seinen Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

    • Personal
Neue Erstbescheinigung? Da kann es für Arbeitgeber lohnen, bei Krankschreibungen genau hinzusehen.

Lohnfortzahlung

Kettenkrankschreibung: Wie lange müssen Arbeitgeber zahlen?

Eine Mitarbeiterin verlangt länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Aus diesem Grund kommt sie mit dieser Forderung nicht durch.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht