Die Bedingungen, zu denen eine Factor Geldforderungen eines Kunden kauft, können individuell ausgehandelt werden. In der Regel sehen die Vereinbarungen jedoch die folgenden Rechte und Pflichten vor:
Das Factoring-Institut kauft die Geldforderungen seiner Kunden im Rahmen eines zuvor vereinbarten Limits.
Vor und nach Vertragsabschluss prüft der Factor laufend die Bonität der Schuldner seines Kunden.
Der Factor übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Risiko, falls eine Rechnung einmal nicht bezahlt werden sollte. Er überweist dem Kunden sofort den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Factoring-Gebühr (im Allgemeinen zwei bis acht Prozent). Zudem behält der Factor zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises als Sicherheit für Mängelrügen und Skontoabzüge ein. Sofern der Factor auch die Risikoabsicherung gegen Forderungsausfälle übernommen hat, zahlt er den Sicherheitsbehalt auch im Fall der Nichtzahlung des Schuldners an den Betrieb aus.
Der Betrieb verpflichtet sich seinerseits, dem Factor alle Forderungen zum Kauf anzubieten.
Der Factor muss jedoch nicht alle Forderungen annehmen, etwa wenn seine Bonitätsprüfung ergibt, dass der Schuldner nicht kreditwürdig ist.
In der Regel informiert der Betrieb zudem seine Schuldner darüber, dass die Forderungen an einen Factor verkauft wurden, an den nun der Rechnungsbetrag zu zahlen ist.