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Umfrage
Seit Jahresanfang haben Handwerker Anspruch auf die Ein- und Ausbaukosten, wenn sie unwissentlich mangelhaftes Material verbauen. Aber hat sich durch diesen neuen Rechtsanspruch in der Praxis auch etwas verändert?
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Handwerker haben bei mangelhaftem Material gegenüber ihrem Lieferanten Anspruch auf die Ein- und Ausbaukosten. Gilt das auch, wenn der Lieferant aus dem Ausland kommt?
Bei Materialfehlern können Handwerker auf die neue Mängelhaftung setzen – oder auf die direkte Haftungsübernahme der Hersteller. Von deren Vorteilen profitieren allerdings nur Innungsbetriebe.
Die Reform der Mängelhaftung sollte Handwerker aus der Haftungsfalle befreien. Doch Lieferanten können die neuen Regeln durch AGBs aushebeln. Und das Handelsgesetz macht es Betrieben schwer, ihr Recht durchzusetzen.
Handwerker müssen dafür geradestehen, wenn sie mangelhafte Produkte verbauen. Politiker wollen das Handwerk aus der Haftungsfalle holen. Doch hinter den Kulissen gibt es Streit – um eine wesentliche Forderung des Handwerks.
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